Zwischen Neckar und Alb

Auf eigene Gefahr: Mehr Sicherheit muss der Mieter selbst zahlen

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Region. Mieter und Mieterinnen können nach dem Einzug nicht verlangen, dass Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgen. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investieren Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Folge ist, dass Vermieter in der Regel die Miete erhöhen können. Sie dürfen acht Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Wollen Mieter von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen die Erlaubnis der Vermieter einholen. Diese müssen – so der Deutsche Mieterbund – bei einem nachvollziehbaren Interesse der Mieter allerdings kleinere Baumaßnahmen, wie den Einbau eines Türspions oder eines Sicherheitsschlosses, gestatten. Wichtig ist es aber, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Investitionen passieren soll. Nach dem Gesetz ist es denkbar, dass der Vermieter dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, so dass noch einmal Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen können. Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen empfiehlt deshalb eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen, und dass diese Investitionen beim Auszug nicht beseitigt werden müssen. Geregelt werden kann beispielsweise auch, dass Vermieter für den Verbleib dieser wohnwertverbessernden Sicherheitsmaßnahmen eine Entschädigung zahlen. pm/Foto: pr