Zwischen Neckar und Alb

„Wir mussten Amtshilfe leisten“

Landrat Heinz Eininger verteidigt das Vorgehen des Ausländeramts in Nürtingen, das dem Landkreis unterstellt ist. Der Gambier habe sich quer gestellt, habe sich der Abschiebung dreimal entzogen, sagt Eininger. Dem Gesuch des für Abschiebungen im Land zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe habe man nachkommen müssen. Das sei ein normaler Vorgang. Eininger: „Wir mussten Amtshilfe leisten.“ Es gebe eben nicht nur ein Bleiberecht. Sondern auch die Möglichkeit, dass ein Asylgesuch abgelehnt werde. Diese zweite Seite der Medaille dürfe der Rechtsstaat nicht ausblenden. Die Spielregeln des Asylrechts seien von allen zu respektieren. Es sei auf der Basis des Rechts zu urteilen. Man könne nicht andere zu ungesetzlichem Handeln anhalten. Der Landrat wurde auch mit der Frage konfrontiert, ob es der richtige Stil sei, dem zugegebenermaßen ausreisepflichtigen Flüchtling eine Falle zu stellen, bei der sich die Mitarbeiter des AK Integration auch noch als Helfershelfer benutzt vorkommen können. Und ob nicht für minimalen Abschiebungserfolg maximaler Schaden am bürgerschaftlichen Engagement angerichtet werden könnte? Eininger glaubt, dass da bei den Ehrenamtlichen falsche Erwartungen im Spiel seien. Das Recht kenne eben auch die Kehrseite der Anerkennung, fast jeder Zweite müsse wieder gehen. Man dürfe darüber den Grundkonsens nicht verlieren, sagt Eininger. Demokratischem Recht müsse man Geltung verschaffen. Manche Erwartungen seien nicht leistbar und mit der Rechtslage nicht vereinbar.aw