Kirchheim. Die neue Fußgängerzone rund um den Schlossplatz in Kirchheim ist – wie die bestehende – nur in Ausnahmefällen befahrbar. Wer dort unrechtmäßig fährt, hält oder parkt, muss mit höheren Verwarnungs- und Bußgeldern rechnen oder im Einzelfall auch damit, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird.
Sobald die Schilder stehen, gilt die neue Regelung, dass der Schlossplatz und die angrenzenden Nebenstraßen nur noch zu Lieferzwecken befahren werden dürfen. Die Lieferzeiten sind eingeschränkt: montags bis freitags von 5 bis 11 und von 18 bis 20 Uhr, samstags von 5 bis 10 und von 18 bis 20 Uhr.
Wer die ausgewiesenen Parkplätze für Behinderte am Marstallgarten sowie die Parkplätze der ansässigen Firmen, Ärzte und des Pädagogischen Fachseminars nutzt, kann den neuen Fußgängerbereich weiterhin mit dem Auto anfahren. Radfahrer dürfen den Bereich im Schritttempo passieren. Diese Regelungen sind als Zusatzbeschilderung ausgewiesen.
Anwohner und Stellplatzinhaber in den betroffenen Bereichen erhalten zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bei der Abteilung Ordnung, Kornstraße 4, Zimmer 14. eine Ausnahmegenehmigung.
Bereits im Februar beschloss der Gemeinderat die Umwandlung des Schlossplatzes und der angrenzenden Straßen in eine Fußgängerzone. Die Stadtverwaltung erwartet sich davon eine Aufwertung des Schlossplatzes und der benachbarten Straßen. Der zuvor als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesene Bereich fiel durch Falschparker und nächtlichen Autolärm negativ auf. Der City Ring, der den Kirchheimer Einzelhandel vertritt, stimmte der Umwandlung in eine Fußgängerzone zu.pm