Kirchheim

Ein weiterer Poller geht an den Start

Verkehr Ein versenkbarer Poller in der Durchfahrt zum Kirchheimer Schlossplatz geht am Montag in Betrieb.

Der Poller in der Dettinger Straße ist schon längere Zeit in Betrieb. Archivfoto: Markus Brändli

Kirchheim. Am Dienstag, 22. November, wurde in der Durchfahrt zum Kirchheimer Schlossplatz gegenüber der Zufahrt zur Tiefgarage Krautmarkt ein versenkbarer Poller installiert. Am Montag, 28. November, geht der Poller voraussichtlich in Betrieb.

Der Poller wird voraussichtlich ab Montag jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 bis 5 Uhr des darauffolgenden Tages sowie an Samstagen ab 16 Uhr bis Montagmorgen um 5 Uhr hochgefahren. Tagsüber ist ein Hochfahren des Pollers nicht möglich, weil es beispielsweise durch Kundenparkplätze oder die Parkplätze am Pädagogischen Fachseminar Nutzer gibt, denen die Zufahrt ermöglicht sein muss.

Die Maßnahme soll die Situation mit Blick auf die Falschparker in der Fußgängerzone und auf dem Schlossplatz verbessern. Um die Umfahrung über den Marktplatz zu verhindern, wurden außerdem zusätzlich nach der Einmündung der Brandstraße feste Poller angebracht. „Vor allem in den Abend- und Nachtstunden, wo unsererseits keine regelmäßige Kontrolle mehr gewährleistet ist, soll anhand des Pollers die Zufahrt neu geregelt und für Unberechtigte unterbunden werden“, erklärt Marcus Deger, Leiter des Sachgebiets Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung Kirchheim.

Hochfahren übers Handy

Den Anwohnerinnen und Anwohnern wird jedoch ermöglicht, zu allen Zeiten zum Be- und Entladen oder zum Anfahren eines Stellplatzes an ihre Wohnhäuser heranzufahren – der Poller kann zu diesem Zweck manuell heruntergefahren werden. Technisch gelöst wird dies dadurch, dass im System die Mobilnummern der berechtigten Anwohner hinterlegt sind. Wird der mit einer SIM-Karte ausgestattete Poller unter der Nummer 01 51/54 68 92 47 von einer dafür freigeschalteten Mobilnummer angerufen, senkt er sich ab und hebt sich nach dem Überfahren einer Sensorschleife automatisch wieder. Zu beachten ist, dass die berechtigten Anwohner in eine Fußgängerzone einfahren, Schrittgeschwindigkeit ist also geboten. pm