Trauer-Ratgeber

Kündigung von Verträgen im Todesfall


Viele Dokumente sind wichtig

lps/Mo. Empfehlenswert ist, sich bereits zu Lebzeiten eine Liste mit den verschiedenen Behörden anzulegen.
Foto: B. Moll

lps/Mo. Ist ein naher Verwandter gestorben, ist es wichtig, laufende Verträge zu kündigen. Neben einem Mietvertrag sind vielleicht noch weitere Verträge mit Versicherungen, Telefonanbietern oder Abonnements vorhanden. Manche Verträge erlöschen sofort im Todesfall, andere können auch mit einem Sonderrecht gekündigt werden. Dafür ist jedes Mal eine Sterbeurkunde notwendig. Je nach Art des Vertrages sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Handelt es sich um Versicherungen, ist die Police im Original einzureichen.
Manchmal übernehmen auch die Bestattungsinstitute die Kündigung von Versicherungen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Mietverträgen. Übernimmt niemand die Wohnräume, haben sowohl der Vermieter als auch die Erben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats mit einem Sonderkündigungsrecht den Mietvertrag zu kündigen. Trotzdem gilt dabei eine dreimonatige Kündigungsfrist. Banken sperren in der Regel das Konto des Verstorbenen bis ein Erbschein vorliegt. Trotzdem werden laufende Ausgaben und Daueraufträge weiterhin bezahlt. Vom Tod des Kontoinhabers erfahren die Geldinstitute nur durch die Angehörigen oder vielleicht noch durch die Auswertung von Todesanzeigen. Eine amtliche Todesnachricht gibt es jedenfalls nicht. Das Konto des Verstorbenen kann durch die rechtmäßigen Erben aufgelöst werden. Besteht ein Handy- oder Telefonvertrag, so ist dieser in der Regel sofort kündbar. Die Stilllegung erfolgt innerhalb weniger Tage. Eine Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod, auch die Beitragspflicht ist mit Ablauf des Sterbemonats beendet. Ein Augenmerk sollte auf die Lebensversicherung gerichtet werden. Bei manchen Versicherungen muss innerhalb von 24 bis 72 Stunden der Tod des Versicherers gemeldet werden, da die Versicherung sonst Leistungen verweigern kann. Wichtige Dokumente sind die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, der Versicherungsschein sowie ein amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache.