Wohngebäude: Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden am Haus zuständig. Geld gibt es aber erst, wenn der Sturm mindestens Windstärke acht erreicht hat. Es reicht, wenn eine Wetterstation solche Sturmstärken in der betreffenden Gegend gemessen hat. Ersetzt werden Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Nebengebäude wie Gartenhaus oder die Garage auf dem Grundstück sind versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind.
Bäume: Umfallen allein ist kein Schaden. Fällt der Baum aufs eigene Grundstück und richtet keinen Schaden an, muss der Besitzer die Entsorgung bezahlen. Weht ein Sturm einen Baum aufs Haus des Nachbarn, kommt es darauf an, ob es Anzeichen für Krankheit gab. Dann muss der Baumbesitzer zahlen - oder seine Privathaftpflichtversicherung, wenn er eine hat. War keine Vorschädigung sichtbar, trifft den Besitzer keine Schuld. Dann ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversiche-rung des Nachbarn zuständig.
Elementarschaden-Zusatzversicherung: Der Schutz gilt vor allem bei Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben oder Starkregen. Das ist auch in Gegenden wichtig, die fernab von einem Fluss oder von Bergen liegen.
Wichtig: Wenn etwas passiert ist, muss der Hausbesitzer sich zuerst kümmern. Ihn trifft die sogenannte Schadenminderungspflicht, er muss also ein vom Sturm eingedrücktes Fenster mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Regenwasser eindringt.pm/test.de