Infoartikel

Diese Versicherungen helfen im Schadensfall

Wohngebäude: Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden am Haus zuständig. Geld gibt es aber erst, wenn der Sturm ­mindestens Wind­stärke acht erreicht hat. Es reicht, wenn eine Wetter­station solche Sturm­stärken in der betreffen­den Gegend gemessen hat. Ersetzt werden Kosten für abge­deckte Dächer, abge­knickte Schorn­steine oder Schäden am Haus durch umge­stürzte Bäume. Neben­gebäude wie Garten­haus oder die Garage auf dem Grund­stück sind versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind.

Bäume: Umfallen allein ist kein Schaden. Fällt der Baum aufs eigene Grund­stück und richtet keinen Schaden an, muss der Besitzer die Entsorgung bezahlen. Weht ein Sturm einen Baum aufs Haus des Nach­barn, kommt es darauf an, ob es Anzeichen für Krankheit gab. Dann muss der Baum­besitzer zahlen - oder seine Privathaft­pflicht­versicherung, wenn er eine hat. War keine Vorschädigung sicht­bar, trifft den Besitzer keine Schuld. Dann ist für den Schaden am Haus die Gebäude­versiche-rung des Nach­barn zuständig.

Elementarschaden-Zusatz­versicherung: Der Schutz gilt vor allem bei Schäden durch Über­schwemmungen, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben oder Stark­regen. Das ist auch in Gegenden wichtig, die fernab von einem Fluss oder von Bergen liegen.

Wichtig: Wenn etwas passiert ist, muss der Haus­besitzer sich zuerst kümmern. Ihn trifft die sogenannte Schaden­minderungs­pflicht, er muss also ein vom Sturm einge­drücktes Fenster mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Regen­wasser eindringt.pm/test.de