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Verletzung der Menschenrechte

Zum Leserbrief „Medienerziehung für Schüler“ vom 31. März

Für wie dumm will uns Stefan Kromer eigentlich verkaufen, wenn er den Teckboten-Autor Stefan Scholl kritisiert und behauptet, auch in Russland gelte bei Gerichtsprozessen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung? Das Problem ist doch, dass diese Unschuldsvermutung niemandem nutzt, wenn die politische Führung das nicht will.

Zuletzt konnten wir im Februar den Prozess gegen elf politisch missliebige junge Männer in St. Petersburg verfolgen, die ihre „Geständnisse“ vor Gericht zurücknahmen, weil sie durch heftige Prügel und Elektroschocks erzwungen worden waren. Diese Rücknahme hat ihnen aber ebenso wenig wie die Unschuldsvermutung geholfen - sie wurden alle, wie vom Geheimdienst FSB angestrebt, zu langjährigen Lagerhaftstrafen verurteilt.

Unverständlich bleibt auch das nicht zum ersten Mal beobachtete Bemühen Kromers, die sogenannten „Separatisten“ im Südosten der Ukraine als seriöse Akteure erscheinen zu lassen. Vor wenigen Wochen erst ist eine Dokumentation über die brutale Verletzung der Menschenrechte in den von diesen „Separatisten“ beherrschten Gebieten der Ukraine erschienen, die sogar die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung auf den Plan rief.

Ganz offensichtlich handelt es sich bei den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk derzeit um diejenigen Gebiete in Europa, in denen es um die Menschenrechte am schlimmsten bestellt ist. Hoffentlich berichtet Stefan Scholl gelegentlich auch da­rüber.

Jörn Ziegler, Kirchheim