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Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Fußgängerzone am 26. Juli circa 8.45 Uhr - bin ich von der Schuhstraße schräg zur Adler-Apotheke mit dem Rad gefahren. Ich bin 100  Prozent gehbehindert. Auf Höhe der Apotheke kommen drei Ordnungshüter - ein Mann und zwei Politessen. Sonst ist in der Max-Eyth-Straße kein Fußgänger unterwegs. Ich wurde angehalten und sofort nach meinen Personalien gefragt. Der Mann und eine Politesse blieben bei mir. Die andere Politesse ging circa fünf Meter weiter. Auf Höhe von Optik Buck kam eine Frau auf dem Rad vom Schweinemarkt angefahren, wurde von der Politesse angehalten und ermahnt und durfte weitergehen. Am 20. August erhielt ich eine Strafe wegen Radfahrens in der Fußgängerzone über 15 Euro, an die Frau OBin zwischenzeitlich bezahlt. Ist es möglich, dass in der Stadt Kirchheim mit zweierlei Maß bestraft wird? Des Öfteren wurde auch beobachtet, dass Flüchtlinge mit dem Rad angehalten und ermahnt wurden und weitergehen konnten.

Werner Graß, Kirchheim