Stuttgart. Die seit Sonntag gültige neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ermöglicht einen kleinen Schritt in Richtung normalem Sporttreiben. Vor allem für Kinder ist dieser erste Öffnungsschritt ein lang ersehntes Zeichen. Bis zu 20 Kinder dürfen wieder gemeinsam Sport im Freien machen. „Nach Monaten ohne Perspektive für den Freizeit- und Breitensport in Baden-Württemberg ist dieser erste Öffnungsschritt ein überfälliges Signal an alle Sportler im Lande“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbands, der die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen vertritt. Mit 3,9 Millionen Mitgliedschaften und 11 294 Vereinen ist der LSV die größte Personenvereinigung im Land. Menzer-Haasis: „Dass nun vor allem Kindern wieder die Möglichkeit zu Sport und Bewegung in der Gruppe gegeben wird, ist besonders erfreulich.“
Doch weiterhin ist aufgrund von erneut steigenden Inzidenzen Vorsicht angesagt: „Lassen Sie uns diesen ersten Schritt gemeinsam und mit großer Sorgfalt gehen, sodass auch der nächste Schritt bald möglich wird“, so Menzer-Haasis.
In der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg heißt es: „Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist (...) für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport (...) zulässig; im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Dabei darf keine Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen; auf weitläufigen Außenanlagen dürfen mehrere Gruppen unabhängig voneinander den Sport ausüben.“
Auch Erwachsenen bieten sich neue Möglichkeiten. So ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner eine kontaktarme Sportausübung im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich.pm