An der Schuld aller vier Angeklagten besteht für das Gericht nicht der geringste Zweifel
13 Jahre Haft für den Auftraggeber des Mordversuchs

13 Jahre Haft für den Anstifter, zehn Jahre für den Schützen, viereinhalb und vier Jahre für die Helfer – alle vier Angeklagten im Prozess um den Mordanschlag von Schlierbach sind schuldig gesprochen worden.

Schlierbach/Ulm. „Alle vier haben eine Tat mit verheerenden Folgen zu verantworten.“ Mehr als einmal lenkte der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan den Blick auf das Opfer. Nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass der 45-Jährige noch lebt. Aber an den Folgen der Schüsse, die ihn am 21. August 2013 auf einem Feldweg bei Schlierbach niederstreckten, wird der körperlich und psychisch schwer gezeichnete Mann noch lange zu tragen haben. Umso zufriedener zeigte sich gestern seine Rechtsanwältin Sibylle Walch-Herrmann mit dem Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm.

13 Jahre muss der Initiator des Mordversuchs, der 26 Jahre alte Betreiber eines Pferdehofs bei Kirchheim, ins Gefängnis. Zehn Jahre Haft sprach die Kammer gegen den inzwischen 20 Jahre alten Schützen aus Heiningen aus. Wegen Beihilfe wurde ein inzwischen 24-jähriger Bad Boller zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 48 Jahre alte Bekannte des Anstifters, der die Waffe besorgt hat, muss wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag vier Jahre ins Gefängnis. Die Kammer blieb nur unwesentlich unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß von 15, elf, fünf und sechs Jahren.

Dass das Opfer die ihm durch mehrere Schüsse zugefügten, schweren Verletzungen überlebt habe, sei jedoch auch ein Glück für die Angeklagten gewesen, betonte der Richter. Wäre der Mann gestorben, hätten den Haupttätern lebenslange Freiheitsstrafen gedroht. Dem Opfer sprach das Gericht 50 000 Euro Schmerzensgeld zu – eine für die Rechtssprechung in Deutschland hohe Summe, erklärte Sibylle Walch-Herrmann, die betont: „Das Urteil ist sehr wichtig für meinen Mandanten auf seinem langen Weg der Verarbeitung des Geschehens.“

An der Schuld aller vier Angeklagten besteht für die Kammer nicht der geringste Zweifel. Detailliert beschrieb Richter Gugenhan, wie es zu den Schüssen kam. Aus Eifersucht, weil ihn seine Freundin verlassen hatte, wollte der 26-jährige Landwirt den vermeintlichen Nebenbuhler und früheren Lebenspartner der Ex-Freundin aus dem Weg räumen. „Er handelte verbissen und nachhaltig“, sagte der Richter. Er ließ die Lebensgewohnheiten des Opfers ausspionieren, den 45-Jährigen zu töten sei ihm fast zum Lebensinhalt geworden.

Die Beweise gegen den Landwirt seien erdrückend. Unter anderem führte das Gericht Kurznachrichten vom Handy an, das unzweifelhaft dem Angeklagten zuzuordnen sei. Daraus gehe eindeutig hervor, wie er zunächst versucht habe, einen Bekannten mit dem Mord zu beauftragen. Weil dieser Skrupel bekam, heuerte er schließlich auf Vermittlung einer Bekannten deren Bruder, den damals 19-jährigen Heininger, an. Nachdem sich kein Fahrer fand, habe er sich selbst ans Steuer des Peugeots der Schwester des Schützen gesetzt, um den Schützen und seinen Freund – beide hatten jeweils 1 000 Euro Lohn eingesteckt – nach Schlierbach zu chauffieren.

Ausführlich ging der Richter in der Urteilsbegründung auf den Zeitablauf des Tatgeschehens ein. Der Landwirt habe für die Tatzeit kein Alibi. Nach Überzeugung des Gerichts war es versuchter Mord, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. „Er spielt sich auf als Herr über Leben und Tod“, sagt Gugenhan über den 26-Jährigen, der den Richterspruch mit gesenktem Blick entgegennahm. Bis zuletzt bleibt er dabei, mit der Tat nichts zu tun zu haben. Sein Verteidiger ist ebenfalls von der Unschuld seines Mandanten überzeugt und kündigt an, in Revision zu gehen.

Grinsend und in den Zuschauerraum winkend, verlässt der 20-jährige Schütze nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal. Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht – er galt zum Zeitpunkt der Tat als Heranwachsender – haben ihm die Richter verweigert. Der Heininger handelte skrupellos, mitleidlos und aus Geldgier, sagte der Richter. Strafmildernd hat sich das Geständnis ausgewirkt, mit dem er sich selbst belastet hat. Außerdem hat der 20-Jährige den Hinweis auf den Beschaffer der Waffe gegeben. Der 48-Jährige hat nach Überzeugung der Richter gewusst, was der Anstifter damit vorhatte. Blass nimmt der 24 Jahre alte Freund des Schützen das Urteil zur Kenntnis. Er hat sich in das Tatfahrzeug gesetzt, um seinem Kumpan den Rücken zu stärken und ist knapp an der Mittäterschaft vorbeigeschrammt. Zu seinen Gunsten spricht, dass er als Erster ausgepackt und den entscheidenden Hinweis auf den Landwirt als Anstifter gegeben hat.