Kirchheim. Was die drei – Bruder und Schwester sowie deren Freund – dazu gebracht hat, am 30. April 2010 kurz vor 23 Uhr auf den türkischstämmigen Jugendlichen aus Weilheim einzuschlagen, lässt sich nicht wirklich nachvollziehen. Das Mädchen, zur Tatzeit 16 Jahre alt, sagt nur, sie hätten „den falschen“ erwischt. Das scheint ihr zu genügen – nach dem Motto „war nicht so gemeint, kann ja mal passieren“. Aber auf eine Entschuldigung warten Opfer, Richterin und Staatsanwalt vergebens. Keiner der drei Angeklagten kann sich im Lauf der Verhandlung dazu durchringen. Und damit sind sie wenigstens einmal ehrlich: weil sie zumindest keine Reue vorspielen, um besser davonzukommen.
Ansonsten aber ist es lediglich der Bruder, damals 18 Jahre alt, der zugibt, dem ein Jahr älteren, groß gewachsenen Jugendlichen, der sich nicht gewehrt hat, mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Schwester und ihr gleichaltriger Freund wollen irgendwie eher nicht beteiligt gewesen sein. Dabei gibt es zwei Zeugen, die ganz eindeutig die angeklagte Schülerin gesehen haben, wie sie mit einem Regenschirm auf das Opfer eindrosch.
Einer der Zeugen berichtet, dass sie so lange mit dem Regenschirm zuschlug, bis nur noch das Gestell übrig blieb. Aufgehört habe sie nur deshalb, weil sie im Eifer des Gefechts den eigenen Freund getroffen hatte, sodass dieser aus der Nase blutete. Daraufhin kümmerte sie sich nur noch um den Freund. In der Gerichtsverhandlung schob das Mädchen das Nasenbluten ihres Freundes aber auf ein paar unbekannte „Inder“, die das Pärchen an einem Bierstand belästigt und dabei auch den Freund geschlagen haben sollen.
Genau diesen „Indern“ seien sie nachgerannt. „Wir wollten das klären“, sagt die Schülerin und empört sich: „Das kann ja nicht sein, dass man zu fünft auf einen losgeht.“ Nach dieser Aussage müsste ihr also das eigene Unrecht durchaus bewusst sein. Trotzdem leugnet sie hartnäckig, den Schirm als Waffe eingesetzt zu haben. Zwei, drei Monate nach der Tat wollen alle drei von einem gehört haben, der vielleicht mit dem Schirm zugeschlagen haben könnte.
Das Opfer selbst hat nicht mitbekommen, woher die Hiebe mit dem Schirm kamen. Der Chemiestudent stand nach dem ersten Fausthieb unter Schock und hatte sich außerdem nach vorne gebeugt. Die Spuren der Schirmschläge werden ihn sein restliches Leben lang begleiten: Zwei Narben am Nacken sind deutlich sichtbar. „Ich war gerade vier Minuten auf dem Fest, dann bin ich angepöbelt worden. Ich habe den anderen gebeten, sich zu beruhigen. Dann hat er mir eine Faust aufs Auge geschlagen“, erzählte er nun.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe verwies darauf, dass es nicht zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gekommen ist, weil die Täter nicht bereit waren, sich zu entschuldigen. Da sich alle drei nicht zum ersten Mal vor Gericht verantworten mussten, sei es dieses Mal auch nicht mit Arbeitsstunden getan. Abgesehen von Schmerzensgeldzahlungen seien sie also zu Arrest zu verurteilen.
Das forderte auch der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer sehr deutlich sagte, dass er keinerlei Verständnis für das Verhalten des Trios aufbringe – weder am Tattag noch in der Gerichtsverhandlung.
Richterin Franziska Hermle verurteilte schließlich alle drei wegen gefährlicher Körperverletzung zu je einer Woche Dauerarrest. Außerdem müssen sie das Schmerzensgeld gemeinsam aufbringen. Der ältere der drei hat zudem die Behandlungskosten des Opfers zu übernehmen. In der Urteilsbegründung machte die Richterin noch besonders deutlich, dass Selbstjustiz nicht in Ordnung ist – auch dann nicht, wenn es nicht „den falschen“ getroffen hätte. Und speziell den beiden jüngeren sagte sie: „Wenn man Mist gebaut hat, muss man auch dazu stehen.“
