Brandstiftungen aus angestautem Frust und zur Vertuschung von zuvor verübten Diebstählen
20-Jähriger hofft auf ärztliche Hilfe in der Haft

Vierter Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht gegen einen 15-Jährigen und einen 20-Jährigen aus Nürtingen und Kohlberg. Die Schüsse aus einer CO2-Waffe gegen Fahrzeugscheiben hat das Duo inzwischen zugegeben. Die Brandstiftung im Fall des DRK-Heims in Linsenhofen hat der 20-Jährige ebenfalls gestanden.

Stuttgart. Die wilde Schießerei in der Nacht zum 16. Januar letzten Jahres im Neuffener Tal, bei dem durch Einschüsse mit einer CO2-Waffe Autoscheiben im Wert von über 100 000 Euro zerstört wurden, haben die beiden am zweiten Prozesstag gestanden. Die Frage, wie sie diesen Schaden wieder gutmachen können und wollen, wurde bei den Vernehmungen nicht beantwortet.

Was die beiden schweren Brandstiftungen in der Nacht zum 13. April und 9. September letzten Jahres in einer Frickenhausener Gartenhütte (Schaden: 10 000 Euro) und im DRK-Heim in Linsenhofen (Schaden: 250 000 Euro) betrifft, sind die Richter mit den Angaben des dafür beschuldigten 20-Jährigen noch nicht ganz zufrieden. Er sitzt seit dem vierten Prozesstag allein auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen den 15-Jährigen ist erledigt.

In Frickenhausen soll der 20-Jährige am Sportplatz die Hütte mithilfe eines Brandbeschleuniger eingeäschert haben. Das Linsenhofener DRK-Heim, wo er laut Anklage schon im April einmal eingebrochen war und Notfall-Bekleidung und andere wertvolle Gerätschaften gestohlen haben soll, war bei dem Brand im September komplett zerstört worden. Zuvor habe er ein Einsatzfahrzeug gestohlen und dieses ebenfalls durch Feuer zerstört.

Angestauter Frust, so der 20-Jährige, habe ihn hier zum Straftäter werden lassen. Beim Gartenhäuschen ging es nach seiner Darstellung darum, einen zuvor dort verübten Diebstahl zu vertuschen. An das Feuer im DRK-Heim konnte sich der 20-Jährige vor Gericht zunächst nicht erinnern, dann aber gab er doch zu, dass er – ebenfalls, um Aggressionen abzubauen – den Brand in dem Gebäude gelegt habe. Anders jedoch lautete sein erstes Geständnis bei der Polizei. Da wollte er das Feuer noch mittels Benzin entfacht haben.

Den beiden Berufsrichtern und ihren Schöffen gesteht der Beschuldigte jetzt, dass er zuerst mit einem Brecheisen ins Vereinsheim eingebrochen ist und einen Einsatzwagen gestohlen hat, mit dem er durch die Gegend raste und einen Unfall verursacht hat. Nach der Rückkehr habe er das Feuer gelegt. Die Brandstiftung habe er jedoch nicht lange vorgeplant, sondern erst auf dieser nächtlichen Fahrt den Entschluss dazu gefasst. Doch auf viele Fragen, vor allem auf die des psychiatrischen Sachverständigen, bleibt der Angeklagte die Antworten schuldig.

Für den 20-Jährigen geht es in dem Verfahren um seine Zukunft. Das Gericht will herausfinden, ob seine Straftaten das Ergebnis einer schweren psychischen Störung sein könnten. Zunächst jedoch soll geklärt werden, warum der 20-Jährige, der Mitglied der Jugend-Feuerwehr war, überhaupt derart schwere Straftaten begehen konnte. Einer der Ermittlungsbeamten der Nürtinger Polizei hatte bei den ersten Vernehmungen des Angeklagten gleich erkannt, dass der junge Mann psychische Probleme haben muss. Bei den Befragungen habe der 20-Jährige gesagt, sein Elternhaus biete ihm keine Stütze. Ihm sei auf jeden Fall auch klar gewesen, dass er inhaftiert werde. Da könne er dann seine Probleme mit ärztlicher Hilfe angehen.

Die Frage, ob er auch für eine noch ungeklärte dritte Brandstiftung in einem Gartenhaus in Linsenhofen in Frage kommt, verneint der 20-Jährige vor Gericht. Diese Brandstiftung datiert vom August letzten Jahres ist bis jetzt ungeklärt. Der Polizist im Zeugenstand: Er sei verdächtig gewesen, weil viele Details auf ihn deuteten, aber es gab letztlich keinen Nachweis. Der 20-Jährige habe seine Straftaten – Diebstähle und die beiden Brände – immer nachts verübt, und auch immer nach einem Einsatz, bei dem er dabei war. Nach jeder Tat habe er sich mit Freunden über WhatsApp unterhalten.

Vor Gericht wurde der 20-Jährige auch zu seinem bisherigen Lebenslauf befragt. Er habe bereits in der Hauptschule Lern-Probleme gehabt und den Abschluss gerade noch geschafft. Zweimal brach er eine Landschaftsgärtner-Lehre ab. Er wäre lieber Forstwirt geworden, sagt er. Noch kurz vor der Schießerei mit seinem 15-jährigen Mittäter im Neuffener Tal kauften ihm seine Eltern einen Kleinwagen. Damit allerdings gab es einen Tag vor der nächtlichen Tat einen Unfall auf einem Parkplatz, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde. Der 20-Jährige verlor wegen dieses Unfalls den Führerschein und wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

„Wie soll es nun weitergehen?“ fragte ihn die Vorsitzende Richterin. Er wolle die zu verhängende Strafe absitzen und dann eine Lehre im Metallbereich machen. Derzeit sitzt er in der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim und macht dort eine Sozial-Therapie.

Am Donnerstag, 9. April, soll das Urteil gesprochen werden.