Kirchheim. Ein 43-jähriger Gaststättenbetreiber aus Kirchheim muss 24 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Pfullingen hatten bei der Prüfung des Betriebes festgestellt, dass der Betreiber seinen Küchenchef seit 22 Monaten formell zwar als „Selbstständigen“ beschäftigte, nach Ermittlungen der Beamten stand der Mann aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
In diesem Zusammenhang weist der Zoll darauf hin, dass eine Gewerbeanmeldung allein kein Freibrief für die Umgehung von versicherungs- und ausländerrechtlichen Pflichten ist. Missachtet der Arbeitgeber diese, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.pm