Kirchheim. Wer mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone unterwegs ist und erwischt wird, ist zehn Euro ärmer. 119 schriftliche und 50 mündliche Verwarnungen, zum Beispiel an Grundschulkinder, haben Kirchheimer Vollzugsbedienstete in der vorletzten Juliwoche verteilt. Jeder bekommt außerdem einen Flyer, auf dem dargestellt ist, wo das Fahrradfahren erlaubt und wo es verboten ist. In der dritten Ferienwoche waren es 33 schriftliche und 26 mündliche Verwarnungen. „Der deutliche Unterschied kommt daher, dass in der Urlaubszeit weniger Vollzugsbedienstete im Einsatz und weniger Radfahrer unterwegs waren“, erläutert Marcus Deger, Leiter des Kirchheimer Ordnungsamts.
Generell fällt ihm aber auf, dass viele Menschen sich nicht an das Fahrradverbot halten und dass die Akzeptanz nicht besonders hoch ist. „Unsere Mitarbeiter müssen sich schon einiges anhören“, sagt er. „Teilweise versuchen die Leute, weiterzufahren, man muss ihnen dann regelrecht hinterherlaufen.“ Abgesehen von saisonbedingten Schwankungen fänden die Verstöße immer im selben Maße statt. Ein Anstieg oder eine Verbesserung über die Jahre ist laut Deger nicht festzustellen.
Fahrradfahren ist innerhalb des Alleenrings nicht überall untersagt. Schieben ist von 8 bis 19 Uhr im Bereich der Hauptfußgängerzone angesagt, also auf der Marktstraße, dem Marktplatz, Teilen der Max-Eyth-Straße und in der Kornstraße (siehe Grafik: rot markierte Bereiche). In vielen Nebenstraßen und in der neuen Fußgängerzone in der unteren Max-Eyth-Straße ist das Radfahren im Schritttempo erlaubt (gelb markierte Bereiche). Auf dem Schlossplatz, in der Marstallgasse, dem Rossmarkt und der Turmstraße ist Radfahren erlaubt (grün markierte Bereiche), es gelten die normalen Verkehrsregeln. Beispielsweise ist der Schlossplatz verkehrsberuhigter Bereich. Autofahrer und Radfahrer dürfen also nur Schritttempo fahren.
Macht das Fahrradverbot im Kernbereich der Fußgängerzone überhaupt Sinn? „Ja“, sagt Marcus Deger. „Wir haben eine gut belebte Fußgängerzone, die zudem noch recht eng ist.“ Viele Fußgänger würden sogar anregen, das Fahrradverbot noch zu verstärken. „Teilweise fahren Radfahrer so schnell, dass es beinahe zu Unfällen kommt.“
Das Ordnungsamt reagiert auf die Verstöße mit schärferen Kontrollen. „Ein Mal im Monat machen wir eine Schwerpunktwoche, in der einige Vollzugsbeamte nur Fahrradkontrollen machen“, sagt Deger. In solchen Schwerpunktwochen gehen die Mitarbeiter zu zweit los und überprüfen, ob das Radfahrverbot eingehalten wird. „Es können aber auch mal zwei bis drei Teams, also vier bis sechs Bedienstete sein“, sagt Deger. In den Schwerpunktwochen ziehen die Vollzugsbediensteten deutlich mehr Radfahrer aus dem Verkehr als sonst. „Unsere Mitarbeiter achten natürlich auch im normalen Betrieb darauf. Aber die Fahrradkontrollen binden Zeit.“
Weil viele Fahrradfahrer die Mitarbeiter des Ordnungsamts mittlerweile kennen und bei ihrem Anblick rechtzeitig vom Rad springen, überlegt Marcus Deger, Zivilkontrollen einzuführen. In Göppingen habe man damit gute Erfahrungen gemacht, allerdings eher bei der Müllverschmutzung. Ab und zu fänden in der Kirchheimer Fußgängerzone gemeinsame Kontrollen mit Polizeibeamten statt, um einen größeren Bereich kontrollieren zu können.