Vermieter bleiben oft auf beachtlichen Kosten sitzen – Infoveranstaltung von Haus und Grund
Abwehrstrategien gegen Mietnomaden

Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die sich in eine Wohnung einmieten, in der Absicht, die Miete nicht zu bezahlen. Bei der Herbstveranstaltung von Haus und Grund Kirchheim informierte der Landesgeschäftsführer Ottmar Wernicke darüber, wie sich Vermieter schützen können.

Kirchheim. Über 300 Mitglieder und Gäste waren in den Henninger Saal der Kreissparkasse zur Herbstveranstaltung gekommen. Mit dem Thema des Abends „Erfolgreiche Abwehrstrategien gegen Mietnomaden“, so Reinhard Spieth, Vorsitzender von Haus und Grund, wolle man aufzuzeigen, was der Vermieter prophylaktisch tun kann, damit er seine Wohnung erst gar nicht an einen Mietnomaden vermietet. Zudem wolle der Verein informieren, was der Vermieter tun kann, wenn er bereits mit dem Problem eines Mietnomaden konfrontiert ist. Der Gastgeber, Kreissparkassendirektor Otto Roth, ging kurz auf die aktuelle Situation am Immobilienmarkt im Bereich Kirchheim ein. Stadtnahe Immobilien seien nicht nur bei jungen Familien, sondern auch bei Senioren stark gefragt. Immobilien im ländlichen Raum seien derzeit zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis zu erwerben.

Für Ottmar Wernicke ist das Thema Mietnomaden ein hochaktuelles Thema. Haus und Grund gehe pro Jahr von bundesweit rund 15 000 Mietnomadenfällen aus. Der von ihnen angerichtete Schaden gehe in die Millionen. Mietnomaden seien juristisch betrachtet Einmietbetrüger, die vorgeben, die Miete bezahlen zu wollen. In Wahrheit miete der Mieter die Wohnung in der Absicht an, die Miete nicht zu bezahlen. Spätestens nach zwei oder drei Mietzahlungen stellen diese Mieter die Überweisung der Miete komplett ein oder bezahlen von Anfang an nicht. Wernicke führte Beispiele von Mietnomaden an, die mehrere Vermieter betrogen haben. Oft treten solche Mietnomaden seriös auf, in Anzüge gekleidet und geben vor, im Ausland gearbeitet zu haben.

Wernicke empfahl, nach zwei ausgebliebenen Mietzahlungen mithilfe eines Anwalts die Kündigung auszusprechen und unverzüglich Räumungsklage bei Gericht einzureichen. Der dann vom Gericht bestellte Gerichtsvollzieher beauftragt dann ein Speditionsunternehmen. Der Gerichtsvollzieher holt sich die Kosten für die Räumung zunächst vom Vermieter. Die Kosten für die Räumung eines Zimmers betragen rund 1 500 bis 2 000 Euro. „Bei einer Vierzimmerwohnung mit Abstellraum und Keller belaufen sich die Kosten für die Räumung schnell auf einen Betrag von 9 000 bis 12 000 Euro,“ konstatierte der Referent.

Mit den mehrere Monate ausfallenden Mieten, den Nebenkosten und den anschließend anfallenden Renovierungskosten, um die Wohnung wieder für einen neuen Mieter herzurichten, summieren sich die gesamten Kosten laut Berechnung von Ottmar Wernicke nicht selten auf 15 000 bis 20 000 Euro. In der Regel sehe der Vermieter das Geld nicht wieder. Hat der Vermieter bereits einen Mietnomaden in seiner Immobilie, riet Wernicke, auf jeden Fall schnell einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ottmar Wernicke gab an die Zuhörer verschiedene Handlungsempfehlungen weiter, die sie bei der Suche nach Mietern für eine Wohnung vor Mietnomaden schützen sollen. Wernicke appellierte an die Anwesenden, einen bei Haus und Grund erhältlichen Selbstauskunftsbogen durch den potenziellen Mieter ausfüllen zu lassen und diese Angaben mit den im Ausweis stehenden Daten zu vergleichen. Unter anderem ermahnte der Landesgeschäftsführer die Vermieter, eine Gehaltsbescheinigung zu verlangen. „Wer groß tut, soll auch groß beweisen,“ sagte der Referent. Auch sollten die Immobilieneigentümer den potenziellen Mieter um die Möglichkeit zur Einholung einer Bonitätsauskunft bitten, eine bei anderen Vertragsabschlüssen selbstverständliche Angelegenheit, wie Wernicke betonte.

Haus und Grund bietet solche Bonitätsprüfungen an. Auch eine Selbstauskunft des potenziellen Mieters von der Schufa könne hier als Ersatz dienlich sein. Auch sollte der Vermieter auf jeden Fall auf die Zahlung der Kaution, die drei Nettomonatsmieten betragen könne, bestehen.