Der Rauschgift-Prozess gegen einen 30-jährigen Informatiker aus Lenningen hätte gestern eigentlich mit der Urteilsverkündung enden sollen. Stattdessen müssen nun neue Zeugen gehört werden. Vor allem ein Zeuge, der in seiner ersten Aussage gelogen haben soll, wie der Angeklagte nun am achten Verhandlungstag sagte.
Bernd Winckler
Lenningen. Zwei Monate dauert der Prozess bereits. Jetzt hat der Abgeklagte vor dem Stuttgarter Landgericht erstmals Angaben zu den Hintergründen der schweren Vorwürfe gemacht, die er bisher vehement bestritten hatte. Es geht um die Einfuhr von und den Handel mit über 50 Kilogramm Rauschgift, die der Angeklagte in den Jahren 2006 bis 2010 von seiner Rotterdamer Adresse aus nach Lenningen geschmuggelt haben soll. 2006 war er festgenommen worden, konnte aber aus dem dritten Stock des Kirchheimer Polizeireviers über die Außenwand flüchten.
Ab da soll er in Rotterdam den Drogenhandel nach Deutschland organisiert und für den Transport der Drogen mehrere Kuriere eingesetzt haben, so die Anklage. Man habe ihn „ganz link reingelegt“, sagte er am gestrigen achten Verhandlungstag. Besonders ein Zeuge, der – wie er selbst – gerade ebenfalls in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim auf seinen Prozess wartet, habe bei seiner belastenden Aussage gegen ihn die Unwahrheit gesagt.
Der Angeklagte gibt zu, dass er mit dem Zeugen damals in den Niederlanden auch mal Haschisch und Marihuana („Gras“) geraucht habe – und dass er auch sah, wie man kiloweise das Rauschgift bereitstellte zum Weitertransport. Wie viel es war, wisse er nicht. In Rotterdam selbst befänden sich in jeder Straße auf kurze Distanz gleich mehrere Coffee-Shops, in deren Schaufenster das Rauschgift offen gebündelt dargeboten wird. Er selbst habe aber damit nichts zu tun gehabt.
„Ich war recht naiv“, sagte er gestern den Richtern. Bezüglich der Taten vor 2006 hätte man ihn einfach hineingezogen. Dass bei den Geschäften seiner damaligen Freunde Kokain und Heroin im Spiel gewesen seien, habe er erst viel später erfahren. Vorwürfe richtet er auch an die Adresse der Kirchheimer Polizei: Man habe ihn damals nach der Festnahme ohne seine Kleidung in eine Zelle gesteckt, ohne sanitären Anschluss. Damit er sich nicht melden konnte, sei sogar die Gegensprechanlage abgeschaltet worden.
Seine Verteidigerin beantragte gestern die nochmalige Vernehmung jenes Zeugen, den ihr Mandant jetzt in der Vollzugsanstalt traf – und der ihm dort über Klopfzeichen durch die Wand mitgeteilt haben soll, er könne keine andere Aussage mehr machen, weil er nichts ändern dürfe.
Statt Urteil gestern also Fortsetzung der Beweisaufnahme in den nächsten Tagen. Wie lange das Verfahren vor der 17. Kammer noch laufen könnte, ist offen.
