Kirchheim. Zum Auftakt des Prozesses vor der 7. Großen Strafkammer am 24. Oktober hatte der 31-Jährige zum Vorwurf, seine Ex-Freundin in deren Kirchheimer Wohnung überfallen, entführt und dann im Freien vergewaltigt zu haben, noch keine Angaben gemacht. Lediglich den Besitz einer Pistole gab er zu, wobei das Opfer im Zeugenstand aussagte, er habe die Tat mit der Waffendrohung durchgeführt (wir berichteten).
Nicht nur die Waffendrohung sei absolut falsch, sondern der gesamte Vergewaltigungsvorwurf an sich, sagte der 31-Jährige jetzt am zweiten Verhandlungstag. Er habe an jenem 25. Juli dieses Jahres die Freundin in ihrer Kirchheimer Wohnung aufgesucht, um noch verschiedene Dinge abzuholen. Die Beziehung der beiden war vier Wochen zuvor in die Brüche gegangen. Man habe sich normal unterhalten, dann habe ihn die 26-Jährige mit ihrem Fahrzeug umhergefahren. Man landete auf dem Waldweg. Dort habe es auf den Wunsch der Frau sexuelle Kontakte gegeben.
Dass es tatsächlich so war, will einer der beiden Verteidiger jetzt mit einem Beweisantrag untermauern. Man möge ein Sachverständigen-Gutachten einholen, um Faserspuren im Fahrzeug der jungen Frau sicherzustellen, aus denen hervorgeht, dass es sich bei dem sexuellen Kontakt nicht um eine Gewalttat handelte.
Dass der 31-Jährige während der Vergewaltigung ständig die Waffe in einer Hand gehalten habe, wie es die Zeugin bekundete, und ihr drohte, ihrer Familie werde etwas passieren, wenn sie ihn anzeige, bestritt er jetzt vor Gericht ebenso vehement wie auch die Beschuldigung, er habe die Pistole bereits bei seinem Eintreffen in ihrer Wohnung drohend auf den Tisch gelegt. Niemals habe er die Waffe damals in der Hand gehabt, sagt er. Die Pistole und ein Elektroschock-Gerät wurden bei seiner Festnahme allerdings bei ihm gefunden.
Den Vorwurf eines Vergehens gegen das Waffengesetz gab der 31-Jährige vor der 7. Kammer zu. Bezüglich der Vergewaltigung habe die Frau ihn direkt zum Sex aufgefordert. Möglicherweise werden die Richter neben dem Gutachter zu Faserspuren auch die Ex-Freundin des Angeklagten nochmals in den Zeugenstand holen. Nächsten Mittwoch wird der Prozess fortgeführt.
