Nürtingen. Die Dritte Große Jugendstrafkammer hat auch an diesem gestrigen 18. Verhandlungstag noch nicht über den Antrag der neun Verteidiger entschieden, ob und wann einer der Staatsanwälte in den Zeugenstand muss. Der Ankläger soll als Zeuge darüber Auskunft erteilen, unter welchen Umständen die Vernehmung des Kronzeugen T. zustande kam, und welche Versprechungen man diesem Zeugen dabei machte, falls er gegen die angeklagten PKK-Sympathisanten auspacke. Der Kronzeuge selbst wurde nach seinen ersten Vernehmungen aus der Haft entlassen, später aber wieder festgenommen. Allein schon die erste Haftentlassung sei eine Art Belohnung gewesen, sagen die Verteidiger.
Im Zeugenstand hatte T. dann plötzlich geschwiegen. Lediglich aus einer Vernehmung des Staatsanwalts könnte man nach Meinung der Verteidiger noch heraus finden, was der Zeuge überhaupt einmal über die PKK Stuttgart gesagt hatte.
Unterdessen setzten die Richter die Beweisaufnahme weiter fort. Ein 20-jähriger arabisch sprechender Zeuge berichtete, dass er in jener Nacht mit einem Freund die Nürtinger Musiknacht besuchte und man in der Bahnhofskneipe gesessen habe. Dann sei plötzlich eine Mitteilung verkündet worden, dass draußen eine Schlägerei stattfindet. Er und sein Freund seien hinausgegangen und hätten Geschrei und die Schlägerei mitbekommen. Der Zeuge berichtete von etwa 40 Angreifern. Sein Freund sei dann plötzlich verletzt am Boden gelegen. Auf entsprechende Frage bestätigt der Zeuge, dass sein Freund betrunken war. Aus den Reihen der Angreifer seien auch türkenfeindliche Beleidigungen gefallen.
Als alles vorbei und der Verletzte nach den Worten des Zeugen „wieder nüchtern war“, habe sich sein Freund erhoben und sich mit den Worten „Ich ficke alle Kurden“ wutschnaubend auf die Angreifer stürzen wollen. Der Vorsitzende Richter fragte den Zeugen, ob dies dann auch so geschehen sei. Doch alle Angreifer seien bereits weg gewesen, sagt der 20-Jährige.
Am nächsten Prozesstag sollen weitere Zeugen vernommen werden.
