32-Jähriger steht vor Gericht, weil er bei einer Party in Lenningen einen gleichaltrigen Mann schwer verletzt hat
Angriff mit abgebrochener Flasche

Mit einer abgebrochenen Flasche in der Hand hat sich ein 32-Jähriger bei einer Party in Lenningen auf einen Barhocker gestellt und auf einen Kontrahenten eingestochen. Vor dem Stuttgarter Landgericht beteuert der Angeklagte jedoch, er habe in Notwehr zugestochen.

Lenningen. Es war ein privates Fest, bei dem der Angeklagte einen gleichaltrigen Mann mit der abgebrochenen Flasche am Arm schwer verletzt haben soll. Aus der Sicht des Staatsanwalts soll der 32-Jährige ein Glas Wodka mit Red-Bull bestellt und in barschem Ton von der Bedienung einen höheren Wodka-Anteil als üblich gefordert haben. Dies verweigerte ihm die Bedienung, woraufhin der Mann ihr den Inhalt des Glases ins Gesicht schüttete.

Dies brachte den daneben stehenden Freund der jungen Frau auf den Plan. Er habe den Angeklagten zur Rede gestellt und wollte damit einen Streit im Keime ersticken. Doch der Angeklagte habe sich eine Flasche geschnappt, diese am Hals abgebrochen und sei auf einen Barhocker gesprungen, wie es in der Beschuldigung heißt. Von da aus soll er mit dieser zur Waffe umfunktionierten Flasche auf den Kontrahenten eingestochen und an dessen Arm einen tiefen Schnitt verursacht habe. Weil dabei ein wichtiger Nerv durchtrennt wurde, musste das Opfer sich einer Not-Operation im Nürtinger Krankenhaus unterziehen.

Der 32-Jährige, der zur Tatzeit noch unter Bewährung wegen einer anderen Straftat stand, beteuert, dass er in Notwehr gehandelt habe. Diese Version nahm ihm bereits im ersten Verfahren vor dem Kirchheimer Amtsgericht der Richter nicht ab und verurteilte ihn zu einem Jahr Haft ohne Bewährung. Der Stich hätte weitaus schlimmer für das Opfer ausgehen können, wenn es nicht durch eine Abwehrbewegung seinen Oberkörper geschützt hätte. Der Angreifer hätte zum Beispiel den Hals treffen und seinem Opfer eine tödliche Verletzung zufügen können.

Vor den Richtern der 35. Strafkammer begehrte der Beschuldigte Freispruch wegen Notwehrtat. Er sei von dem anderen Mann angegriffen worden. Dabei wurde er jedoch belehrt, dass dies nach Lage der Akten und nach den Aussagen des Verletzten nicht stimmen könne und das eine verhängte Jahr die „unterste Stufe“ im Bereich einer so erheb­lichen Körperverletzung darstelle. Ein Freispruch liege daher wohl in weiter Ferne. Und als Bewährungsbrecher sei eine neuerliche Bewährung auch nicht machbar, sagte ihm die Vorsitzende Richterin. Der Grund sei einfach: Man habe ihm eine schlechte Sozialprognose ins Stammbuch geschrieben.

Dennoch wollte es der Angeklagte darauf ankommen lassen und beteuerte weiterhin, dass er auf dem Fest ganz angemessen nach mehr Alkohol gefragt habe. Er sei dann „pampig provoziert“ worden und habe sich nur gewehrt. Ob es angemessen sei, den Inhalt eines Glases ins Gesicht der Bedienung zu schütten, wie es die Richterin formulierte, soll in der Beweisaufnahme geklärt werden. Ein Urteil soll am Ende der Woche gesprochen werden.