Dettingen: Tiefbau auf dem Alten Guckenrain
Arbeiten gehen in 
die nächste Runde

Auf dem Alten Guckenrain in Dettingen wird derzeit fleißig geschafft. Auch nächstes Jahr soll es weitergehen mit den Tiefbauarbeiten. Dann sind Teile des Lerchen-, Staren- und Schwalbenweges an der Reihe.

Dettingen. Der dritte Bauabschnitt für den Tief- und Straßenbau im Alten Guckenrain soll im nächsten Jahr umgesetzt werden. Das erfuhren die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Die Arbeiten sollen jeweils in einem Teilstück des Lerchen-, Staren- und Schwalbenweges erfolgen. Die betroffenen Anwohner werden vor Baubeginn bei einer Informationsveranstaltung und auch schriftlich über die Maßnahme informiert, sagte Bürgermeister Rainer Haußmann. „Es hat sich bewährt, die Anwohner mit ins Boot zu holen“, ergänzte er.

„Einen großen Teil des Alten Guckenrains haben wir schon abgearbeitet“, informierte Siegbert Spies vom Dettinger Ingenieurbüro infra-teck. Während der erste Bauabschnitt im Frühjahr abgeschlossen werden konnte, ist der zweite derzeit noch in vollem Gange. Wenn es die Witterung zulässt, sollen die Arbeiten bis zum Ende des Jahres beendet sein. Dann soll es im Frühjahr mit dem dritten Abschnitt weitergehen. Anschließend sind zwischen 2015 und 2018 der Wachtelweg, ein Teilstück des Meisenweges, die Alte Bissinger Straße zwischen dem Drossel- und Ammerweg, Teile des Drossel-, Staren-, Meisen- und Falkenweges sowie der Ammerweg an der Reihe.

„Unter dem Strich liegen die Kosten für den dritten Bauabschnitt bei rund 470 000 Euro“, sagte der Bürgermeister. Die Gesamtkosten für die Tiefbauarbeiten im Ortsteil Alter Guckenrain betragen fünf Millionen Euro.

Der Gemeinderat beschloss darüber hinaus eine zehnjährige Sperrfrist für Straßenaufgrabungen nach dem Abschluss der jeweiligen Tiefbauarbeiten. Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass die Anwohner die Chance nutzen sollten, im Zuge der Tiefbauarbeiten über neue Hausanschlüsse nachzudenken. Nach Fertigstellung der Straßenbeläge könne einem späteren Antrag innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zugestimmt werden.