Nürtingen/Stuttgart. Der Brandanschlag am Abend des 14. Mai dieses Jahres in einem Mehrfamilienhaus in der Nürtinger Rosenstraße hätte beinahe nicht nur ein Leben gekostet, sondern hat auch mehrere Hausbewohner in Todesgefahr gebracht. Nach den Ermittlungen der Polizei soll der Angeklagte aus Ärger über die Trennung von seiner Freundin den Beschluss gefasst haben, die 22-Jährige durch Verbrennen zu töten. Dazu habe er sich in einer Tankstelle eine Flasche mit Benzin abfüllen lassen und die hoch explosive Flüssigkeit durch ein gekipptes Toilettenfenster einer Wohnung, in der sich die Frau gerade befand. geschüttet.
Der Angeklagte wartete laut Vorwurf so lange vor dem Fenster, bis seine ehemalige Freundin die Toilette aufsuchte. Dann soll er das Benzin mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Innerhalb weniger Sekunden stand die Toilette in Flammen. Schreiend verließ die Frau den Raum und wurde später mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Glücklicherweise hatte der Wohnungsinhaber einen Feuerlöscher zur Hand und konnte den Brand auf dem stillen Örtchen löschen. Dennoch entstand ein Brandschaden in Höhe von 2 500 Euro. In dem Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts betonte der Staatsanwalt, dass ein solcher Mordanschlag „gemeingefährlich und heimtückisch ist“.
Der 25-jährige Angeklagte bestreitet die Tat nicht – beteuert aber, dass alles nur dazu gedient habe, die Ex-Freundin zu erschrecken. Außerdem gibt er an, dass er vor dem Anschlag mehrere Flaschen Bier, fast eine halbe Flasche Wodka sowie eine Flasche Wein getrunken habe. Da er aber auf dem Weg von der Tankstelle zum Tatort keinerlei Gleichgewichtsprobleme hatte und sogar noch frei auf einem Stuhl stehen konnte, als er das Benzin in das gekippte Fenster schüttete, wollten ihm die Richter eine Trunkenheit nicht so recht abnehmen. Und auf den Hinweis, er habe nur erschrecken wollen, meinte der Schwurgerichtsvorsitzende: „Dazu wollten Sie ein ganzes Haus anzünden?“
Der Angeklagte wurde erst fünf Tage nach der Tat in seiner Wohnung festgenommen. Er hatte seine ehemalige Freundin am Tag nach dem Brand sogar im Krankenhaus besucht und später wieder nach Hause gefahren. Im Zeugenstand sagte die 22-Jährige, dass sie zunächst nicht wusste, wer ihr nach dem Leben trachtete. Dann jedoch seien ihr Bedenken gekommen, als sie von der Polizei erfuhr, dass der Täter eine weiße Jacke getragen hatte. Denn eine solche Jacke besaß auch der 25-Jährige. Er hatte ihr gegenüber nach anfänglichem Leugnen auch die Tat zugegeben. Noch heute kann sie nicht verstehen, dass er damals im Krankenhaus den Trostspender spielte und sie sogar umarmt hatte.
Das Gericht hat zur Aufklärung und zur Beantwortung der Frage nach dem Alkoholspiegel des Beschuldigten zur Tatzeit acht Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Ob eine Trunkenheitstat (Tat im Vollrausch) vorliegt, soll vor allem der Gutachter entscheiden. Immerhin droht bei einem versuchten Mord eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Die Verhandlung wird am nächsten Montag fortgesetzt.