Angeklagter bestreitet Vergewaltigung seiner Ex-Freundin
Aussage gegen Aussage

Wegen Entführung und Vergewaltigung seiner Kirchheimer Ex-Freundin muss sich ein 31 Jahre alter Mann seit drei Wochen vor einer Strafkammer am Stuttgarter Landgericht verantworten. Er beteuert weiterhin seine Unschuld.

Bernd Winckler

Stuttgart/Kirchheim. Der 31-Jährige fühlt sich unschuldig angeklagt. Die ihm vorgeworfene Entführung der Ex-Freundin aus deren Kirchheimer Wohnung, die erzwungene Fahrt mit Pistolendrohung in ein einsam gelegenes Waldstück sowie die Vergewaltigung in dem Fahrzeug weist er von sich. Der Geschlechtsverkehr sei einverständlich, ja sogar auf ausdrücklichen Wunsch der Frau geschehen. Es half ihm bisher nicht viel vor der siebten Großen Strafkammer. Die Frau hat ihn schwer beschuldigt, ausgesagt, er habe sie mit Waffendrohung zum Sex gezwungen.

Das wollen seine beiden Anwälte vor Gericht nicht stehen lassen. Sie haben am gestrigen dritten Verhandlungstag insgesamt fünf Beweisanträge gestellt. Unter anderem soll ein Gutachter prüfen, ob und welche Hautpartikel sich auf den Rücksitzpolstern des VW Passat der Frau befinden und sichergestellt werden können. Finden sich Hautpartikel, könnte das beweisen, dass das Paar unbekleidet auf den Sitzen Geschlechtsverkehr hatte. Dies hatte die Frau im Zeugenstand bestritten und ausgesagt, der Angeklagte habe sie auf der Motorhaube vergewaltigt.

Ein weiterer technischer Gutachter soll den Laptop der Zeugin unter die Lupe nehmen und alle im Hintergrund gespeicherte Internetabrufe sichtbar machen. Vor allem interessant sind Daten, die vor der Tat, dem 25. Juli dieses Jahres, abgerufen wurden. Damit soll bewiesen werden, dass das Paar gemeinsam ganz bestimmte Internetangebote im Bereich der Pornografie gesichtet hatte. Die Zeugin, die dies bestreitet, soll nach Auffassung des Angeklagten hierzu gelogen haben.

Weiterhin sollen die Stuttgarter Richter die Zeugin nochmals ins Gericht zitieren und ihr die möglicherweise für sie peinlichen Fragen stellen. Die 26-jährige Frau ist laut dem Gesetz vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet, ansonsten macht sie sich wegen einer Falschaussage strafbar. Warum die Frau den Angeklagten zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigt haben soll, kann der Angeklagte sich indes nicht erklären.

Gutachter und die Zeugin werden am 27. November vernommen.