Kirchheim. Auf Nachfrage aus der Zuhörerschaft erklärte die Oberbürgermeisterin, dass die Unterschriften derzeit geprüft werden. „Das muss ordentlich gemacht werden, und deshalb werden wir für die Überprüfung auch viel Zeit brauchen.“ In der Sitzungsrunde im April komme das Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Die Ratsmitglieder hätten dann zu entscheiden, „ob aus dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid werden soll“.
Im Gespräch mit dem Teckboten sagte Angelika Matt-Heidecker gestern noch, dass der Gemeinderat einen Bürgerentscheid vor allem aus rechtlichen Gründen ablehnen könne. Sollten also Formfehler beim Bürgerbegehren festgestellt werden, oder sollte sich herausstellen, dass die Zahl der gültigen Unterschriften die vorgeschriebenen 2 500 doch nicht erreicht, dann könnte der Gemeinderat den Bürgerentscheid gar nicht zulassen. Darum sei es auch so wichtig, das Bürgerbegehren und die Unterschriften jetzt erst einmal „in aller, aller Ruhe“ zu prüfen.
Ob der Gemeinderat den Bürgerentscheid auch ablehnen kann, wenn er ihn mehrheitlich für unsinnig hält, das ist eine ganz andere Frage. „Rein theoretisch wäre es dann vielleicht möglich, den Bürgerentscheid abzulehnen“, meinte die Oberbürgermeisterin gestern. Ob es aber auch praktisch möglich und ob es vor allem politisch klug wäre, das müsste sich erst noch herausstellen.
Wenn nun das Bürgerbegehren alle rechtlichen und sonstigen denkbaren Hürden auf dem Weg zum Bürgerentscheid nimmt, dann geht es noch um den Termin, an dem die Bürgerschaft über den von Albert Kahle angestrebten Einbahnverkehr abstimmen kann. Bei der Übergabe der Unterschriftenliste hatte Angelika Matt-Heidecker noch den 17. Juni als möglichen Termin für den Bürgerentscheid genannt. Inzwischen zeichnet sich aber eine Verschiebung um zwei Wochen ab, weil der 17. Juni zu nahe an den Pfingstferien liegt.
Vor einem möglichen Bürgerentscheid braucht es nämlich auch genügend Zeit, um die Bürger ausreichend zu informieren. Letzteres ist sogar ausdrücklich in der Gemeindeordnung vorgeschrieben. Dort heißt es: „Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung dargelegt werden.“ Dies soll in Form von gedrucktem Informationsmaterial erfolgen, aber auch bei verschiedenen Informationsveranstaltungen. Vom Ende der Pfingstferien bis zum 1. Juli wäre dazu drei ferienfreie Wochen lang Zeit.
