Infoartikel
Bürgschaft ermöglicht zinsgünstige Darlehen

Die Vereine finanzieren ihre Baumaßnahmen über Eigenmittel, Zuschüsse vom Württembergischen Landessportbund und Bürgschaften der Kommunen. Dadurch erhalten sie zinsgünstigere Darlehen. Die Bürgschaften müssen bei kleineren Gemeinden von den Landratsämtern, bei Großen Kreisstädten von den Regierungspräsidien genehmigt werden. Die oberste Behörde ist das Innenministerium.
Weil der VfL Kirchheim über kein Eigenkapital verfügt, kommt einer kommunalen Bürgschaft besondere Bedeutung zu. Die Höhe der Bürgschaft ist Verhandlungssache mit den Gläubigerbanken. Bevor eine Bürgschaft vom Regierungspräsidium genehmigt werden kann, bedarf sie der Zustimmung des Gemeinderats der Stadt, die diesen Posten in ihrem Haushaltsplan berücksichtigen muss.tb