Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt „Wendlingen–Kirchheim“ der ICE-Trasse abgeschlossen und dem Eisenbahn-Bundesamt einen umfassenden Anhörungsbericht übersandt.
Stuttgart. Der insgesamt rund elf Kilometer lange Planfeststellungsabschnitt verläuft auf einer Länge von 8,2 Kilometern in Tunnellage. Neben dem Albvorlandtunnel gehören drei weitere, zwischen 170 Meter und knapp 500 Meter lange Tunnel dazu. Mit den Tunneln, der einen Kilometer langen „Kleinen Wendlinger Kurve“ und der Güterzuganbindung wird zum einen die bestehende Neckartalbahn (Tübingen – Plochingen) an die Neubaustrecke Richtung Flughafen angebunden und zum anderen die Mitbenutzung der Neubaustrecke durch leichte Güterzüge ermöglicht. Das Anhörungsverfahren umfasst neben dem Bahnprojekt auch die dadurch notwendige Verlegung der L 1250 in Wendlingen.
Die 2009 eingeleitete Anhörung konnte erst jetzt abgeschlossen werden, da umfangreiche Planänderungen erforderlich waren. Hierzu gab es neun Änderungsverfahren. Die zahlreichen Planänderungen waren das Ergebnis der Anhörung betroffener Privatpersonen, Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange sowie Folge eines zwischenzeitlich aktualisierten Betriebsprogramms der Deutschen Bahn.
Mit den Planänderungen konnten unter anderem der Hochwasserschutz für Wendlingen verbessert, die Baulärmbelastung reduziert und die Inanspruchnahme von Ackerflächen deutlich verringert werden. So wurden die Baustellen-Einrichtung am Westportal des Albvorlandtunnels von der Wohnbebauung abgerückt, der Zwischenangriff Salzäcker bei Kirchheim aufgegeben und auf die Ablagerung der beim Tunnelausbruch anfallenden Erdmassen auf Ackerflächen fast vollständig verzichtet.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat alle Bedenken, Argumente und Anregungen bewertet und seiner Beurteilung zugrunde gelegt. Der Anhörungsbericht enthält auch einen umfangreichen Katalog an vorgeschlagenen Nebenbestimmungen, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen auf ein Minimum begrenzt werden können. Die abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamts, das den Planfeststellungsbeschluss erlässt.pm
