Gemeinderat beschließt Änderung des Bebauungsplans Oberer Sand in Oberlenningen
Bauplätze statt Kindergarten

Mehr Bauplätze und einen Gewerbeanbau in Oberlenningen hat der Gemeinderat auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Bebauungsplanänderung wurde einstimmig beschlossen.

Lenningen. „Innenentwicklung ist vernünftig“, erklärte Lenningens Bürgermeister Michael Schlecht, als es um die Bebauungsplanänderung „Oberer Sand II und siebte Änderung Nikomödie-Oberer Sand“ ging. Gleichzeitig entschuldigte er sich für den sperrigen Namen: „Der heißt wirklich so.“

Um insgesamt drei Einzelprojekte geht es in diesem Fall. Die Fläche, die ursprünglich für einen Kindergarten vorgesehen war, wird nun komplett für Bauplätze freigegeben. Darauf können wahlweise Doppel- oder Einfamilienhäuser entstehen, insgesamt sind es vier Einheiten. Durch den Ausbau des Kindergartens „Regenbogen“ könne die Nachfrage befriedigt werden, so die Einschätzung der Verwaltung. „Aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Wohnbauflächen liegt es nahe, das Grundstück entsprechend umzunutzen und einer Wohnbebauung zuzuführen“, heißt es in der Begründung weiter.

Außerdem hatte ein Gewerbebetrieb, dessen Grundstück an den Bolzplatz angrenzt, den Wunsch geäußert, sich mit einem Anbau erweitern zu wollen. „Auch in der abgespeckten Form ist der Platz noch bespielbar“, urteilte Michael Schlecht. Mehr als acht bis zehn Jungs habe er dort nicht kicken sehen. Auf Nachfrage von Jürgen Braun, wie groß die Spielfläche künftig sein wird, erhielt er die Antwort: 30 mal 20 Meter. „Im Gegenzug für die Verkleinerung werden wir dafür sorgen, dass er besser bespielbar ist“, versprach der Schultes.

Als Drittes bekommt eine Fläche direkt am Lärmschutzwall einen neuen Zuschnitt. Schon seit vielen Jahren steht dieser Bereich zum Verkauf, durch die unvorteilhafte Aufteilung konnte er aber nicht veräußert werden. Um die Situation zu verbessern, wurde dort das Baufenster um eine Ecke erweitert, sodass fünf Bauplätze entstehen.

Bei allen Maßnahmen handelt es sich um eine Änderung innerhalb des bestehenden Bebauungsplans. Deshalb ist ein kompaktes Verfahren möglich. Eine Umweltprüfung erübrigt sich, der Plan wird aber trotzdem öffentlich ausgelegt und die Behörden informiert.