Produktvorschießen ist für Profis genehmigungsfrei
Berufsfreiheit für Feuerwerker

Für einige Aufregung hat kurz vor Weihnachten die Feuerwerkspräsentation der Firma Royal Fire in der Bohnau bei manchen Nachbarn gesorgt. Dabei bewegten sich sowohl die Stadt Kirchheim als auch der Pyrotechniker in legalen Bahnen.

Kirchheim. Vierter Advent gegen 19.30 Uhr: In der Bohnau in Kirchheim sind unverkennbar die Geräusche eines Feuerwerks zu vernehmen. Während ein Teil der Anlieger fasziniert vom Fenster aus dem kostenfreien Spektakel zuschaut, ärgern sich andere über den Krach, einen Tag vor Heiligabend.

„Das war ein Produktvorschießen des Unternehmens. Da der Firmeninhaber im Besitz einer Sprengstofferlaubnis ist, muss er uns eine solche Präsentation lediglich anzeigen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Marcus Deger. Die Stadt Kirchheim darf eine solche Veranstaltung laut Gesetzeslage nicht untersagen. Rein theoretisch könnte die Firma sogar täglich ein Feuerwerk ihren Kunden vorführen, in den Wintermonaten bis 23  Uhr, im Sommer bis Mitternacht. Außer der Uhrzeit sind noch Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu zählen etwa Absperrungen, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten.

Für die „Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ sind einige Voraussetzung nötig. Der Antragsteller muss beispielsweise mindestens 21 Jahre alt, Deutscher oder EU-Bürger sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können, sprich, nicht vorbestraft sein. „Um die Fachkunde nachweisen zu können muss man an 27 Feuerwerken beim Auf- und Abbau mitgewirkt haben“, erklärt Tony Zeccola, Inhaber der Firma Royal Fire, der seinen Beruf seit zwölf Jahren ausübt. Er besuchte einen einwöchigen Lehrgang in Bayern, in dem es in Theorie und Praxis um explosive Stoffe ging. Um offiziell eine Erlaubnis von der Sprengstoffbehörde zu bekommen – in Kirchheim ist es die Stadt selbst – ist ferner eine Haftpflichtversicherung und ein genehmigtes Lager nötig. Dazu kommt noch der ADR-Schein beziehungsweise Gefahrgutführerschein, der dem Inhaber den Transport gefährlicher Güter erlaubt.

„Wir haben den vierten Advent gewählt, weil viele Kunden den Wunsch geäußert haben, wegen des Weihnachtsstresses die Präsentation von Samstag auf Sonntag zu verlegen“, sagt Tony Zeccola. Zu seinen Kunden zählen sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen. „Bei der Vorführung geht es uns auch um die sachgemäße Handhabung unserer Produkte“, erklärt er. Die Besucher würden die Tipps gerne entgegennehmen oder auch gezielt Fragen stellen. „Das unterscheidet uns als Fachgeschäft ja von den Supermärkten“, so Tony Zeccola.

In Absprache mit der Stadt gab es nur ein Vorschießen, nicht wie ursprünglich geplant zwei. „Wir haben das Feuerwerk auch kurz gehalten. Die ersten 20 Minuten waren lautlos, dann folgten 31 Minuten Feuerwerk zu einer humanen Uhrzeit – kurz vor 20 Uhr war alles vorbei“, schildert der Pyrotechniker den Ablauf. Außerdem gab es eine Feuershow mit Feuerjonglage. Eine Ausschankerlaubnis für Glühwein erteilte die Stadt Kirchheim heuer wegen des Sonntags nicht. „Die Feuerwerke sind lediglich anmeldepflichtig. Es wäre gegen die Berufsfreiheit, müssten sie genehmigt werden“, erklärt Tony Zeccola, der für nächstes Jahr ein einziges Produktvorschießen für die Kunden vor Silvester plant. Seine Feuerwerke sind im gesamten Bundesgebiet zu sehen, in Kirchheim am Märzen- und Gallusmarkt sowie beim Mitternachtsshopping und Laternenfest.

„Feuer und Flamme – das sind meine Elemente“, nennt Tony Zeccola als Grund für seinen nicht alltäglichen Beruf. Während der Rest der Familie beim Heimaturlaub Sonne, Strand und Meer genoss, ging er schon als kleiner Junge lieber in die Feuerwerksfabrik seines Großonkels. „Ich möchte Bilder in den Himmel zaubern, am besten passend zu Musik“, sagt der Pyrotechniker.