CDU-Abgeordneter Michael Hennrich begrüßt gesetzliche Neuerungen
„Besserung für Patienten“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich begrüßt die Einigung der Fraktionen der christlich-liberalen Koalition auf Eckpunkte zum GKV-Versorgungsgesetz.

Kirchheim. „Damit wurden die Weichen gestellt, um mit dem bevorstehenden Versorgungsgesetz mehr Ärzte zu einer Niederlassung auf dem Land und in strukturschwachen Stadtteilen zu bewegen sowie eine moderne Bedarfsplanung einzuführen“, erläutert Hennrich in einer Pressemitteilung.

Der Durchbruch nach monatelangen Verhandlungen sei ein gutes Signal für die Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung.

Ausgangspunkt für die künftige ärztliche Bedarfsplanung muss der tatsächliche Bedarf in einer Region sein, auf den regional flexibel reagiert werden kann. „Prob­leme bei der Nachfolgesuche für den örtlichen Arzt sollen künftig der Vergangenheit angehören“, sagt der Kirchheimer CDU-Abgeordnete nach der Einigung.

„Mit dem GKV-Versorgungsgesetz wollen wir ganz konkrete Alltagsprobleme der Menschen aufgreifen und verbessern“, erklärt Michael Hennrich.

Oft fühlten sich Patienten orientierungslos, wenn sie von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Apotheken oder anderen parallel oder nacheinander behandelt werden. Der Abgeordnete weiß: „Die Patienten erleben unzureichende Kommunikation und Kooperation zwischen den Beteiligten und wünschen sich eine abgestimmte Begleitung“.

Deswegen solle laut den Eckpunkten an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung ein besseres Entlassungsmanagement seitens der Krankenhäuser eingeführt werden, mit dem Ziel, den Patienten zu helfen, die Versorgung nach dem Krankenhaus zu organisieren.

So solle nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen für komplexe Leistungen, die sogenannte spezial­ärztliche Versorgung, ein neuer Bereich geschaffen werden, der das herkömmliche Denken in Krankenhaus und niedergelassener Facharztpraxis durchbricht.

„Durch einheitliche Qualitäts- und Vergütungsregelungen steht dann die gute Versorgung der Menschen im Mittelpunkt und nicht die Frage, wer diese Versorgung erbringt“, streicht Michael Hennrich heraus.

„Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Wartezeiten für einen Facharzttermin. Diese müssen in einem angemessenen Zeitrahmen bleiben.“ Die Krankenkassen werden deshalb aufgefordert, für ihre Versicherten ein Angebot zur Vermittlung zeitnaher Behandlungstermine beim Arzt zu entwickeln. Geeignete Maßnahmen könnten laut den beschlossenen Eckpunkten die Einrichtung einer Hotline oder entsprechende Rahmenverträge mit der Ärzteschaft sein.

„Auch die Sorge von Patienten und Ärzten, dass notwendige Arznei- und Heilmittel aufgrund eventuell drohender Regressforderungen nicht verschrieben werden, nehmen wir ernst“, stellt der Kirchheimer Bundestagsabgeordnete klar. Es müsse der Grundsatz „Beratung vor Bestrafung“ gelten. Hennrich stellt fest: „Wir wollen eine gute Versorgung, keine unverhältnismäßigen Maßnahmen“.

„Nach jahrelangen Debatten über die Finanzierung und Strukturreformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden jetzt endlich Maßnahmen umgesetzt, die den Patienten im Alltag Verbesserungen bringen“, freut sich Michael Hennrich, „Das ist der richtige Schritt“, ist er sich sicher.pm