Infoartikel
Bevölkerung wird um Wachsamkeit gebeten

Illegale Sondengänge oder Raubgrabungen sind den Landratsämtern Esslingen und Reutlingen in ihren Zuständigkeitsgebieten nicht bekannt. Die Reutlinger Kreisverwaltung ist überzeugt, dass derartige Aktivitäten „mit großer Sicherheit im ländlichen Raum entdeckt und gemeldet werden“. Das Landesamt für Denkmalpflege teilt auf seiner Website mit, dass die Denkmalpflege auf die Mithilfe der Bürger angewiesen ist. Die Behörde bittet jeden darum, das Zerstören und Ausplündern von archäologischen Denkmalen zu verhindern.

Ein Flyer, der „Hinweise zum Verhalten beim Antreffen von Raubgräbern/Sondengängern“ gibt, lässt sich unter www.denkmalpflege-bw.de herunterladen.dh