Zum Artikel „Dem BID fehlt es an der Zustimmung“ vom 8. Februar
Bei der Gemeinderatssitzung am 5. Februar mussten die Fraktionen den ersten Antrag auf Gründung eines BID ablehnen. Dabei lässt sich der derzeitige Stand dieses fünfjährigen Projektes folgendermaßen zusammenfassen:
70 Eigentümer des betroffenen Innenstadtgebietes unterstützen die Gründung und 87 haben sich dagegen ausgesprochen. Von den circa 120 weiteren weiß man aber nicht mit Sicherheit: Haben sie tatsächlich alle das Schreiben von Herrn Bürgermeister Riemer vom 31. Juli 2019 erhalten? Haben sie den sehr komplexen, in juristischer Sprache verfassten, dreiseitigen Brief umfassend verstanden? Sind sie sich im Klaren über die Höhe ihrer individuellen zukünftigen Kosten, die durch die Gründung eines BID in Form einer Zwangsabgabe anfallen? Waren sie sich des Umstandes bewusst, dass sie, wenn sie nicht binnen einer Frist von fünf Wochen Widerspruch einlegen, eine Zwangsabgabe bezahlen müssen?
Unter diesen Umständen von 70 Prozent „stillen Befürwortern“ zu sprechen, wie der Gründungsverein K.Z.I. und auch Gemeinderäte es formulieren, erscheint mir in Anbetracht der Komplexität und Zwanghaftigkeit der Abgabe nicht gerechtfertigt.
Nicht ohne Grund hat das Bundesland Bayern auf ein solches BID-Gesetz verzichtet, mit der Begründung, Verwaltungskosten sowie Bürokratieaufwand stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis, und Zwangsabgaben würden Eigentümer und Mieter unnötig belasten.
Der Gründungsverein plant nun, unterstützt von der Mehrzahl der Gemeinderäte, einen zweiten Anlauf: Werden jetzt die Eigentümer so lange gefragt, bis das Ergebnis den festgelegten Erwartungen von Gemeinderäten und BID-Initiatoren passt?
Heike und Daniel Bottyanfy, Kirchheim