Gutscheine für Kinder von Hartz IV-Empfängern
Bildung und Teilhabe

Ab sofort können Eltern, die von Hartz IV oder einer anderen Form staatlicher Hilfe leben, für ihre Kinder bei den Sozialämtern, Jobcentern und Wohngeldstellen Leistungen beantragen.

Kreis Esslingen. Bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben ab sofort einen Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen. So können Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Zuschüsse gibt es für das Mittag­essen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die Beschaffung von Schulbedarf oder für Musik­unterricht, Sportvereine sowie verschiedene Kultur- und Freizeitangebote von Vereinen und Gruppen. Bezuschusst wird außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Schülerbeförderung. Auch Nachhilfe kann gefördert werden.

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Kos­ten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht. Das heißt, es wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.

Die Antragsformulare liegen auf den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Landkreis und bei den Jobcentern aus. Den Antrag „Bildungs- und Teilhabepaket“ gibt’s online unter www.landkreis-esslingen.de auf der Seite des Sozialamts. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

Wird Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen, muss das Antragsformular beim Jobcenter eingereicht werden. Familien, die Sozialhilfe beziehen, beantragen die Leistungen beim Sozialamt des Landkreises. Wer Kinderzuschlag bezieht, reicht den Antrag bei der Familienkasse ein. Wohngeldbezieher beantragen die Leistungen für ihre Kinder bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 beantragt werden. Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht, kann bis zum 30. April einen entsprechenden Antrag stellen. Wer Kindergeldzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann rückwirkende Leistungen bis zum 31. Mai 2011 beantragen. pm