In der Entscheidung des Petitionsausschusses hat es sich angedeutet, in der 30-seitigen Begründung, die das Regierungspräsidium nun vorlegt, wird es bestätigt: Die Biogasanlage in Nürtingen kann möglicherweise doch genehmigt werden.
Uwe Gottwald
Nürtingen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hält im Fall der Genehmigung der geplanten Nürtinger Biogasanlage, in der Speisereste in Energie umgewandelt werden sollen, eine Ausnahme für möglich. Bis Ende Januar besteht noch die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Für Stadtwerke-Geschäftsführer Volkmar Klaußer ist es eine gute Nachricht, wobei er nicht zu laut frohlocken möchte: „Jetzt steht das Genehmigungsverfahren an, und da werden wir mit dem Landratsamt und anderen Behörden eine Reihe von Fragen zu klären haben.“
Klaußer nennt die aus seiner Sicht wichtigsten Sachverhalte für diese Entscheidung: „Die Bedenken, das Landschaftsbild und die Landschaft an sich könnten negativ beeinträchtigt werden, wogen weniger schwer.“ So sei das Landschaftsbild durch die Hochspannungstrasse ohnehin beeinträchtigt, die Landschaft werde durch die Kreisstraße nach Großbettlingen und die Bundesstraße 313 beeinflusst. Die Biogasanlage dagegen zerschneide die Landschaft nicht, sie enge sie lediglich ein, so das Regierungspräsidium. Auch werde mit 2,3 Hektar für die Anlage die Gesamtfläche des Grünzugs relativ gering beansprucht.
In ein Gewerbegebiet, zum Beispiel den Großen Forst, auszuweichen, wie von der Regionalplanung schon mal vorgeschlagen, wird laut dem Bescheid des Regierungspräsidiums nun nicht mehr für praktikabel gehalten. Im Gegensatz zu Industriegebieten sind in Gewerbegebieten auch Wohneinheiten erlaubt, von denen ein Abstand von 300 Metern zu halten ist. Das würde zu viel Gewerbefläche ohne Nutzung beanspruchen.
Hohe Energieausbeute ist ein Grund für die Ausnahme
Dass Regierungspräsident Johannes Schmalzl dem Vorhaben positiv entgegensteht, daraus machte er anlässlich der Amtseinsetzung von Otmar Heirich in der Nürtinger Stadthalle keinen Hehl. Er nannte es sogar ein Leuchtturmprojekt. So wird die hohe Energieausbeute aus ansonsten nicht verwertbaren Abfällen – 20 Prozent des Nürtinger Gasbedarfs könnten gedeckt werden – auch als einer der wichtigsten Gründe genannt, warum vom Ziel des Landschaftsschutzes ausnahmsweise abgewichen werden könnte. Das bestätigte gestern auf Anfrage ein Sprecher des Regierungspräsidiums. Gleichwohl sei dem Regierungspräsidenten bewusst, dass es sich um ein komplexes Verfahren handle und nun im Genehmigungsverfahren zum Beispiel auch wasserrechtliche Fragen geklärt werden müssten. Wie auch der Petitionsausschuss erhoffe sich Schmalzl ein transparentes Genehmigungsverfahren, über die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit hinaus.
