Kirchheim/Stuttgart. Bereits das Nürtinger Amtsgericht hatte das mit mehreren einschlägigen Vorstrafen behaftete Brüderpaar wegen der Vorwürfe zu Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren verurteilt. Bei dem Jüngeren hatten die Richter noch eine vom Amtsgericht Kirchheim von früher ausgesprochene Jugendstrafe mit in das Urteil einbeziehen müssen. Da die beiden sich jedoch bezogen auf die Vorwürfe als absolut unschuldig fühlen, haben sie gegen diese Richtersprüche Berufung eingelegt und hoffen nun, von der 2. Großen Strafkammer in Stuttgart wieder freigesprochen zu werden.
Ob ihnen dies gelingt, scheint fraglich zu sein, denn die Beweise gegen sie wiegen schwer: Für den Raubüberfall in der Nacht zum 31. März 2011 am Kirchheim-Ötlinger Bahnhof, der nach der Aussage eines Polizeibeamten ein ständiger Treff von Haschisch rauchenden Jugendlichen sei, gibt es einen Zeugen. Und zwar das Opfer. Der Mann sei von den 20 und 25 Jahre alten Angeklagten zuerst mit einem Fausthieb auf den Hinterkopf gefügig gemacht worden, sodass er zu Boden ging. Danach sei es gegen ihn brutal weitergegangen: Tritte gegen den Kopf und Schläge gegen den Körper. Die Folgen waren ein gebrochenes Nasenbein und Gehirnerschütterung. Die jungen Räuber sollen ihm neben der Jacke noch einen Schlüsselbund und 50 Euro geraubt haben, ehe sie verschwanden.
Vier Monate später sollten die beiden in Stuttgart von der Polizei festgenommen werden. Gegenüber den Beamten habe es von ihnen allerdings zahlreiche Beleidigungen und Angriffe gehagelt, heißt es in dem ersten Urteil. Man habe die Ordnungshüter aber nicht nur beschimpft, sondern durch Tritte erheblich verletzt. Ebenso bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei am 17. Dezember auf dem Bahnsteig des Esslinger Bahnhofs, als einer der beiden dort durch einen Kopfstoß verletzt wurde. Da habe er seine Retter von der Polizei mit den Worten „Schlampe“ und „A-Löcher“ empfangen und selbst im Krankenhaus die Ärzte und Pfleger beleidigt und angespuckt.
Alle diese Taten streiten die zwei Angeklagten jetzt vor den Stuttgarter Richtern energisch ab. Das Gericht hat erstens zur Feststellung der Verletzungen der Polizisten und des Raubopfers einen medizinischen Gutachter eingeschaltet, und zweitens noch Tatzeugen geladen. Ein endgültiges Urteil soll am Freitag dieser Woche gegen das Brüderpaar gesprochen werden.