Stuttgart. Die neue Corona-Verordnung des Landes ermöglicht ab dem heutigen 1. Juli Sportwettkämpfe mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportler an einem Wettkampf oder Wettbewerb teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Personen, für die das Abstandsgebot gilt.
Ab 1. August können insgesamt maximal 500 Sportler sowie Zuschauer an Wettkämpfen und Wettbewerben teilnehmen oder diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober. pm