Kirchheim. In den Artikel über die neue Gesetzeslage in Coronazeiten vom vergangenen Dienstag hat sich bedauerlicherweise ein Fehler eingeschlichen. Da hieß es, dass Briefwahl oder elektronische Wahl in einer Vereinssatzung verankert sein müssten. Tatsächlich war das bislang auch der Fall. Aber das „Corona-Gesetz“ räumt diese Möglichkeit einer Vorstandswahl jetzt auch ausdrücklich ohne Satzungsbezug ein, solange wegen der Pandemie keine Versammlungen stattfinden können. tb
Briefwahl ist in der Krisenzeit erlaubt