Infoartikel
Bußgeld wurde am 1. April erhöht

In der Teckstadt gibt es derzeit 5,5 Mitarbeiterstellen im Vollzugsdienst. Hinzu kommen drei Mitarbeiter, die zu 30 Prozent im Vollzugsdienst tätig sind und Parksünder aufspüren. 

Das Personal des Vollzugsdienstes ist regelmäßig werktags zwischen 7  und 19 Uhr und samstags zwischen 9 und 14 Uhr unterwegs, informiert Ordnungsamtsleiter Marcus Deger. Dabei liege der Schwerpunkt der Kontrollen auf der Innenstadt. Darüber hinaus werde gelegentlich schon ab 6 Uhr oder auch bis Mitternacht kontrolliert, und bei größeren Veranstaltungen und Festen in der Stadt gebe es „Sonderdienste“– auch in Kooperation mit der Polizei. Die Verkehrsteilnehmer könnten sich also zu keiner Zeit in absoluter Sicherheit wiegen, warnt der Ordnungsamtsleiter.

Wie berichtet, wurde am 
1. April das Bußgeld für alle, die keinen Parkschein gezogen oder kein Geld in die Parkuhr geworfen haben, auf zehn Euro verdoppelt. Außerdem wurde das Knöllchen zeitlich gestaffelt teurer: Wer die erlaubte Parkzeit um mehr als 30 Minuten überschreitet, soll 15 Euro (bisher zehn) bezahlen; für mehr als eine Stunde sind 20 Euro (bisher 15) fällig; und ab drei Stunden sind 30 statt bisher 25 Euro zu berappen.

Vollzugsdienst-Mitarbeiterin Angela Damm befürwortet die Bußgelderhöhung: „Viele schreckte das bisherige Bußgeld nicht ab. Es war einfach zu niedrig.“alm