Diese Bußgelder für Parkverstöße bleiben vorerst unangetastet: • 35 Euro sind fällig, wenn man auf einer Feuerwehr-Zufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz parkt. • Für das Parken in der Fußgängerzone fallen zehn Euro an. Wer sein Auto länger als drei Stunden in der Fußgängerzone abstellt, muss 35 Euro bezahlen. • Das Parken auf dem Gehweg „kostet“ 15 Euro beziehungsweise 25 Euro für mehr als eine Stunde. • Und alle, die auf Anliegerparkplätzen parken, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Christine Riesener, Leiterin des Geschäftskreises Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Kirchheim, betont, dass die Stadt alle Bußgelder für Parkverstöße in Einzelfällen erhöhen kann – vorausgesetzt, es ist Vorsatz nachweisbar. alm
Bußgelder für Parkverstöße
