Infoartikel
Corona-Regelungen in Behinderteneinrichtungen

Quarantäne für Menschen mit Behinderung bedeutet erst mal das Gleiche wie für alle anderen Menschen auch: Häusliche Isolierung für 14 Tage nach Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person. Leben die Menschen jedoch in einer Wohngruppe mit anderen Menschen zusammen, dann müssen sie auf dem Zimmer isoliert werden und dort 14 Tage lang bleiben. Alle gemeinschaftlich genutzten Räume dürfen die Menschen in Quarantäne nicht betreten.

Ein negatives Testergebnis verkürzt die Quarantäne nicht. Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland können sich frei testen. Menschen, die hier Kontakt zu einem Infizierten hatten, nicht. Egal ob positiv oder negativ getestet - nach Kontakt zu einem Infizierten müssen sie 14 Tage in Quarantäne bleiben.

Im Zimmer muss der Bewohner in Schutzausrüstung versorgt werden. Mindestabstand muss, wann immer möglich, eingehalten werden. Auch die Mahlzeiten müssen allein im Zimmer eingenommen werden. Das Tablett wird von einem Mitarbeiter in Vollmontur gebracht. Insgesamt sollte der Kontakt auf höchstens 20 Minuten beschränkt werden. Die Schutzausrüstung muss im Bewohnerzimmer in luftdichte Säcke geworfen werden. Alle Flächen im Zimmer müssen zweimal täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden. Besuche im Zimmer des Bewohners sind nicht mehr gestattet.

Wenn Bewohner nicht mitmachen, uneinsichtig sind, sollte nicht einfach die Zimmertür geöffnet werden. In so einem Fall muss die ortsansässige Polizeibehörde eingeschaltet werden, und es können freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet werden, so sagt es der Gesetzgeber. Das ist allerdings ein Weg, den die Pflege- und Behinderteneinrichtungen nur im äußersten Notfall wählen würden. Die Lebenshilfe Kirchheim musste ihn bis jetzt nicht gehen.jnr