Kirchheim. Weil der Vorfall ein „breites öffentliches Interesse“ gefunden hatte, ließ Richterin Franziska Hermle bei der gestrigen Verhandlung auch Pressevertreter zu, obwohl Minderjährige auf der Anklagebank saßen. Besonders wichtig sei es in diesem Fall aber, dass der Bericht keinerlei Rückschlüsse erlaube, um wen es sich bei den beiden handelt. Deshalb werden sie im Folgenden – in Anlehnung an zwei berühmte „böse Kinder“ bei Wilhelm Busch – einfach „Max“ und „Moritz“ genannt.
„Tiere quälen“ ist eines der Delikte, die Wilhelm Busch schon im Vorwort seiner Bildergeschichte ganz explizit zur „Übeltätigkeit“ seiner beiden Missetäter rechnet. An den Kragen geht es bereits im „Ersten Streich“ bekanntermaßen „dem lieben Federvieh“ der Witwe Bolte.
Im Kirchheimer Fall ging es um ein Lamm, das ebenfalls gequält wurde und am Ende des üblen „Streichs“ ums Leben kam. Der Vorwurf gegen die beiden Kirchheimer, die zur Tatzeit beide 16 Jahre alt waren, lautete denn auch auf „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, weil sie „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet“ hätten. Außerdem ging es um Hausfriedensbruch, weil sie nächtens ins Freibad eingestiegen waren.
Beide geben zu, dass sie das schwarze Merinoschaf ins Freibad geschleppt hatten und dass sie sich anschließend – nachdem das Tier, aus welchen Gründen auch immer, im Schwimmerbecken gelandet war – aus dem Staub machten, ohne ernsthaft versucht zu haben, das Lamm zu retten. Dass es keine großen Überlebenschancen haben konnte, müsste beiden klar gewesen sein.
Über ihre jeweilige Tatbeteiligung sind sie aber sehr unterschiedlicher Auffassung. „Max“, der jüngere der beiden, will immer wieder versucht haben, den anderen dazu zu bringen, das Schaf wieder zurückzutragen oder es zumindest in einem eingezäunten Bereich zurückzulassen. Einmal habe das beinahe funktioniert: im Garten eines Bekannten. Dann aber habe „Moritz“ das Lamm doch wieder mitgenommen und weitergeschleppt. So ist „Max“ auch auf die Idee mit dem Freibad gekommen.
Immerhin ist auch das Freibadgelände ringsum eingezäunt, sodass dem Tier eigentlich nichts hätte passieren können. Es wäre wohl frühmorgens entdeckt worden. Wahrscheinlich hätte dann die Polizei die Eigentümer des Schafs ausfindig gemacht, und das Tier hätte im Lauf des Tages so gut wie unversehrt zur Herde zurückkehren können. Es ist aber alles anders gekommen. Das Lamm hatte zunächst das Unglück, sich wegen einer Erkrankung nicht schnell genug mit den restlichen Schafen in eine Ecke des Geheges am Schafhof zurückziehen zu können, in das „Moritz“ aus Jux und Tollerei eingestiegen war. Deshalb kam er auf die Idee, das isolierte Tier „aus Spaß“ mit in die Innenstadt zu nehmen. Er wollte es dort aussetzen und dann beobachten, wie die Leute reagieren, wenn sie mitten in der Nacht und mitten in der Stadt auf ein Lamm treffen.
Stattdessen aber endete der unfreiwillige Ausflug des 20 Kilogramm schweren Schafs an jenem 21. Juni im Freibad. „Max“ und „Moritz“, die zuvor mit etlichen anderen auf einem Gartengrundstück am Schafhof den Schulabschluss des älteren gefeiert hatten, saßen irgendwann auf einer der roten Bänke direkt am Schwimmerbecken und hielten das Schaf fest. Wie das Tier genau ins Becken geriet, lässt sich nicht mehr feststellen. Richterin Hermle ging aber nach Ende der Beweisaufnahme davon aus, dass das Lamm nicht von alleine und „in Panik“ davonrannte und dabei versehentlich ins Becken fiel.
Diese Version nämlich hatte „Moritz“ aufgetischt. Nach Ansicht der Richterin spricht aber vieles dafür, dass gerade „Moritz“ es war, der kräftig „nachgeholfen“ habe. Schuldig gemacht hätten sich anschließend allerdings beide, weil sie das Tier im Becken verenden ließen und sich unabhängig voneinander auf den Nachhauseweg machten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte, dass man „in diesem Alter“ durchaus „Mist machen“ könne: „Das kann passieren.“ Aber nachdem das Tier im Becken war, sei es beiden möglich gewesen, es wieder herauszuholen oder zumindest Hilfe zu rufen. Mobiltelefone hatten sie nämlich dabei. Nach eigenen Angaben versuchten sie, mit den Telefonen zu leuchten, um das Tier im Wasser ausfindig zu machen. Weil es aber am Beckenrand nicht zu sehen war, hätten sie die Suche aufgegeben.
Der Staatsanwalt nahm dazu eindeutig Stellung: „Zwei gesunde junge Männer“ hätten nach Zeugenaussagen trotz Alkoholgenusses „noch vernünftig gesprochen“, seien „geraden Schrittes durch die Nacht gelaufen“ und hätten dabei auch noch ein Schaf getragen. Deshalb kam er zu dem Schluss: „Da kann man auch ins Wasser springen.“ Kälte, Müdigkeit. Alkohol – das alles sei keine Entschuldigung dafür, das Tier einfach seinem Schicksal überlassen zu haben.
Auch die Richterin meinte zunächst: „Wenn man jung ist, macht man manchmal dumme Sachen.“ Deswegen müsse man aber trotzdem die Konsequenzen tragen: „Dann muss man sich hinstellen, das zugeben und die Suppe auslöffeln, die man sich eingebrockt hat.“ Dieses „Auslöffeln“ war bei „Max“ sehr viel stärker ausgeprägt: Sowohl bei der Polizei als auch in der gestrigen Verhandlung zeigte er weitaus mehr an Einsicht und Reue als „Moritz“. Außerdem hat er alleine einen Termin wahrgenommen, um sich bei den Eigentümern des Schafs zu entschuldigen. „Moritz“ dagegen meldete sich erst ein paar Tage später bei den Eigentümern und sagte auch nur, dass er eigentlich gar nichts gemacht hätte. Deshalb regte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, der mit beiden Jugendlichen intensive Gespräche geführt hatte, bei der gestrigen Verhandlung sogar an, bei „Moritz“ über eine Arreststrafe nachzudenken.
Ganz so weit ging der Staatsanwalt nicht. Aber auch er machte deutliche Unterschiede zwischen den beiden: Für „Max“ forderte er 60 Arbeitsstunden und für „Moritz“ 120. Außerdem sollten beide den Eigentümern des Lamms jeweils 50 Euro zahlen, um wenigstens den finanziellen Schaden wiedergutzumachen.
Richterin Franziska Hermle hielt sich in ihrem Urteil genau an diese Vorgaben, verhängte aber noch eine zusätzliche Aufgabe: Beide müssen einen Aufsatz schreiben, der mindestens vier handschriftliche Seiten umfasst. „Moritz“ hat darüber zu schreiben, „Warum der Mensch Tiere schützen soll“. Und „Max“ hat die Frage zu beantworten: „Welche Verantwortung trage ich in der Gesellschaft für mich und für andere?“
Das „Max-und-Moritz-Gespann“ aus Kirchheim kommt mit diesem Urteil deutlich besser weg als seine literarischen Vorbilder. Die Strafe soll ja vor allem eine erzieherische Wirkung haben. Deshalb müssen die Aufsätze innerhalb eines Monats geschrieben sein. Auch die anderen Auflagen sind genau einzuhalten. Sonst droht „Ungehorsamsarrest“.
