Wendlingen. Die Richter der 4. Großen Jugendschutzkammer werden den Fall nicht sehr lange verhandeln müssen, denn der Beschuldigte hat bereits am gestrigen ersten Prozesstag den gesamten Tatkomplex eingeräumt. Er hatte die Mutter, die noch zwei weitere Kinder hat, im Jahre 2002 geheiratet. Als Bauarbeiter habe er bis 2007 verschiedene Jobs gehabt, sei jetzt aber in einer festen Anstellung, sagte er den Richtern. Der sexuelle Kontakt zur Stieftochter, die 2009 gerade 14 Jahre alt war, habe sich rein zufällig ergeben. Zu den Taten sei es nur deshalb gekommen, weil er damals alkoholsüchtig war.
Laut Anklage soll er das Mädchen anfangs entkleidet und sie aufgefordert haben, sich ihm in aufreizender Pose zu zeigen. Dies sei mehrfach geschehen, wobei er das Opfer auch an Intimstellen berührt habe. 2010 seien die Übergriffe intensiver geworden, heißt es in der Anklage. Zu einer Vergewaltigung sei es jedoch nicht gekommen. Insgesamt sind sechs Fälle des sexuellen Missbrauchs der Stieftochter angeklagt.
Der Umstand, dass es nicht zu schweren sexuellen Übergriffen kam, wird den Mann wohl vor einer zu verbüßenden Haftstrafe bewahren. Die Vorsitzende Richterin der Kammer belehrte ihn diesbezüglich: „Wenn Sie es dem Opfer vielleicht ersparen können, hier aussagen zu müssen, dann könnte man eine günstige Prognose stellen und sich auch eine Strafe zur Bewährung überlegen.“ Er müsse aber nichts zugeben, was nicht geschehen sei. „Wir, die Richter, wissen, dass es auch für einen Angeklagten nicht leicht ist, in solchen Fällen darüber zu reden.“
Der 31-Jährige nahm das richterliche Angebot sofort an und kann daher mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, rechnen. Die heute 17-jährige Stieftochter braucht keine Aussage mehr vor Gericht zu machen.
Der Beschuldigte selbst gab gestern zusätzlich noch zu Protokoll, dass alle Vorwürfe richtig seien, dass es ihm leid tue und dass er sich sehr schäme. Und er wolle sich bei der Stieftochter entschuldigen für das, „was ich ihr angetan habe“. Das Urteil gegen ihn soll am heutigen Freitag beraten und verkündet werden.
