Das Wechselkennzeichen wird zum 1. Juli 2012 in Deutschland eingeführt. Es gilt für zwei Fahrzeuge. Das austauschbare Nummernschild steckt der Fahrer an dem Wagen an, den er gerade nutzen will. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in dieselbe Fahrzeugklasse fallen. Das Wechselkennzeichen gilt also zum Beispiel für einen Groß- und einen Kleinwagen, für ein Auto und ein Wohnmobil oder für zwei Motorräder – nicht aber beispielsweise für ein Auto und ein Motorrad. Das „ruhende“ Fahrzeug darf nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Ansonsten droht dem Fahrzeughalter eine Strafe.alm
Das Wechselkennzeichen
