Lokales

Bewährung für Azubi

Durch Drogen aggressiv geworden

Großes Verständnis hatten die Richter der 3. Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht für einen 21-jährigen Azubi aus dem Raum Nürtingen, der in der S-Bahn zwischen Plochingen und Kirchheim Fahrgäste angepöbelt und geschlagen hatte.

Kirchheim/Plochingen. Der drogenkranke und an einer akuten Psychose leidende junge Mann braucht die verhängten zwölf Monate Haft nicht zu verbüßen. Sie wurden, wie auch seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall, mit dem sich die Stuttgarter Richter jetzt zu befassen hatten, liegt schon über zwei Jahre zurück. Zuerst waren die von dem 21-Jährigen verübten Körperverletzungen, Bedrohungen, Beleidigungen, sein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und andere Aggressionstaten bei dem zuständigen Amtsgericht angeklagt worden. Doch der Richter hatte nach kurzer Verhandlung festgestellt, dass der junge Mann nicht nur hochgradig rauschgiftsüchtig ist, sondern zudem noch an einer leichten Wahnkrankheit leidet, die Auslöser der Gewalttaten sein könnte.

Da musste geklärt werden, ob er in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird. Dies jedoch kann nur das Landgericht entscheiden, worauf der Amtsrichter den Fall an die zuständige Stuttgarter Strafkammer überwies. Dort ging es um sieben verschiedene Anklagepunkte. Am schwersten wog ein Fall, der sich im Herbst 2009 in der S-Bahn zwischen Plochingen und Kirchheim abspielte. Der Angeklagte, offenbar unter Drogen stehend, hatte Fahrgäste angepöbelt, beschimpft und in einem Fall sogar eine Frau mit den Fäusten leicht verletzt. Bereits damals soll er „Stimmen gehört“ und – bedingt durch massiven Drogenmissbrauch über mehrere Jahre hinweg – auch an einer Art Verfolgungswahn gelitten haben. Ein Sachverständiger stellte jetzt vor der Stuttgarter Jugendstrafkammer fest, dass diese psychische Krankheit auch das Einsichts- und Hemmungsvermögen des 21-Jährigen erheblich vermindert habe.

Gleichzeitig riet der Gutachter aber zu einer dringenden Behandlung in einer entsprechenden Einrichtung. Da die Taten recht lange zurückliegen, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorlag und der Angeklagte voll geständig war, ordneten die Richter jetzt zwar seine Unterbringung in der Psychiatrie an, setzten diese aber, wie auch die verhängten zwölf Monate Haft, zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Auszubildende jedoch in der ambulanten Behandlung alle verordneten Medikamente einnehmen und einmal im Monat einen Drogentest über sich ergehen lassen.

Der 21-Jährige akzeptierte den Richterspruch und sagte in seinem letzten Wort, dass er keine Drogen mehr nehmen und seitdem auch keine „Stimmen“ mehr hören würde.