Lokales

Eindeutiger Fall von negativer Energiebilanz

An der Eduard-Mörike-Sporthalle in Ötlingen gibt es einen Dachschaden durch Photovoltaik

Die Stadt Kirchheim hat einen ungewöhnlichen Dachschaden zu beklagen: Das Dach der Eduard-Mörike-Sporthalle in Ötlingen muss für über 430 000 Euro saniert werden. Zu klären ist noch, welchen Anteil an dieser Summe der Pächter, der auf dem Dach eine Photovol­taik-Anlage montieren wollte, als Schadenersatz zu tragen hat.

Kirchheim. Ein Schaden am Dach ist derzeit in Kirchheim und Umgebung nichts Ungewöhnliches: Der Hagel, der am ersten Feriensonntag über der Region niedergegangen war, hat große Schäden angerichtet – nicht zuletzt auf zahlreichen Dächern. Allerdings ist gegen Naturgewalten kaum etwas auszurichten. Unter anderem deshalb spricht man in diesem Zusammenhang gerne von „höherer Gewalt“. Aber in Ötlingen ist der Schaden sozusagen hausgemacht, allerdings nicht von der Stadt Kirchheim selbst.

In der Sitzungsvorlage des Gemeinderats finden sich dazu zwei entscheidende Aussagen. Zum einen heißt es zur Begründung, warum die Stadt die Dachfläche überhaupt an einen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen verpachtet hat: „Das Dach erschien aus Sicht der Verwaltung für eine Belegung mit einer PV-Anlage geeignet.“ Dabei scheint es aber eher um die allgemeine Eignung und nicht um eine spezielle Eignung gegangen zu sein, denn zum anderen steht in der Vorlage: „Im Pachtvertrag schließt die Verwaltung eine Gewähr für die Eignung der Dachfläche für eine PV-Nutzung ausdrücklich aus. Der Pächter ist somit selbst für die Prüfung der Eignung verantwortlich.“

Tatsächlich war es nämlich so, dass sich das Dach nicht als geeignet erweisen sollte: Die Dachfolie ist bei den Montagearbeiten beschädigt worden, was einem Gutachten zufolge an „zu niedrigen Außentemperaturen zum Zeitpunkt des Einbaus in Verbindung mit Verhärtungen der Dachfolie“ gelegen haben muss. Die Folge jedenfalls ist ein undichtes Dach, wodurch die Wärmedämmung nass oder zumindest feucht wird.

Nun muss dieser Dachschaden also möglichst vor dem Winter behoben werden. Erstens ist die Wärmedämmung, deren Wirkung durch die Feuchtigkeit deutlich nachlässt, im Winter dringend vonnöten. Und zweitens sorgt gerade diese Feuchtigkeit auch dafür, dass das Dach schwerer wird. Sollte also noch Schnee dazukommen, könnte das Dach einsturzgefährdet sein. Folglich ist Eile geboten, was die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten betrifft.

Außerdem bietet es sich an, zeitgleich auch andere Arbeiten am Dach zu erledigen, die jetzt oder in nächster Zeit ohnehin anfallen würden. Dabei bleibt aber die Frage, welche Arbeiten unmittelbar mit dem Schaden zusammenhängen, den die Montagefirma verursacht hat und für den der PV-Anlagen-Betreiber schadenersatzpflichtig ist, und welche Arbeiten zu einer vorgezogenen allgemeineren Sanierung gehören. Eine weitere Frage ist die, inwieweit der Schadenersatz auch auf Kosten zu übertragen ist, die durch das Vorziehen von Sanierungen anstehen, die sonst vielleicht erst in fünf oder zehn Jahren angefallen wären.

Unabhängig davon, wie die Schadenersatzfragen beantwortet werden, hat der Gemeinderat die Freigabe der Ausschreibung beschlossen, denn – so sagt es eine alte Skifahrerweisheit: „Der nächste Winter kommt bestimmt.“ Die Photovoltaik-Anlage ist übrigens nicht in Betrieb, die Montage ist eingestellt worden. Bis jetzt ist die Energiebilanz der gut gemeinten Aktion also eindeutig negativ.