Lokales

Gegen den Restverdacht

Neidlingen: Genehmigung für Starts und Landungen mit Hängegleitern und Gleitseglern verlängert

Einen dicken Packen Unterlagen hatten die Neidlinger Gemeinderäte zum Thema „Starts und Landungen mit Hängegleitern und Gleitseglern“ bekommen. Sie reichten eigentlich noch immer nicht, denn manches wurde im Laufe der Jahre nur mündlich vereinbart. Rund 15 Sportler verfolgten die Aussprache.

Die Hängegleiter und Gleitsegler dürfen weiter in Neidlingen starten. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Start- und La
Die Hängegleiter und Gleitsegler dürfen weiter in Neidlingen starten. Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung der Start- und Landeerlaubnis um weitere fünf Jahre zu. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques

PETER DIETRICH

Neidlingen. „Sie kriegen das mit Verboten nicht in den Griff“, sagte Roland Bauer von der Naturschutzbehörde des Landratsamts Esslingen. „Ich mache diesen Job seit 25 Jahren.“ Dies habe sich bei den Kletterern gezeigt, das gelte für Wanderer, Mountainbiker und Reiter. Bauers Strategie ist, die Ausübung der Sportarten an einigen legalen Stellen zu kanalisieren. Für die Hängegleiter und Gleitsegler sind diese Stellen bislang in Neuffen (dort gibt es zwei für unterschiedliche Windrichtungen) und in Neidlingen. Daran will Bauer unbedingt festhalten.

Bisher hat der Delta- und Gleitschirmclub Neidlingen eine befristete Erlaubnis, viel lieber hätte er aber eine unbefristete. Diese wird es nicht geben, darin waren sich Bauer und die Gemeinde Neidlingen einig. Sonst würde die Gemeinde, so das Argument, jegliches Steuerungsinstrument aus der Hand geben. Nach 20 Jahren erinnere sich dann keiner mehr, was in der Genehmigung stehe, so die Befürchtung des Gemeinderats. Anders ausgedrückt: Wer als Sportler weiß, dass die Genehmigung in fünf Jahren erneut diskutiert wird, wird sich eher rücksichtsvoll verhalten.

Angesichts dessen, was er aus unterschiedlichen Quellen erfahren hatte, sprach Bürgermeister Klaus Däschler von einem „gewissen Restverdacht“. Es werde auf jeglicher Vegetation gelandet, nicht nur auf den genehmigten Landeplätzen, hatte Gemeinderat Hans Hepperle (WUB) schon in der vorigen Sitzung beklagt. Die Flugverbotszone in der Brutzeit des Uhu und Wanderfalken werde nicht wahrgenommen, das Flugbuch nicht verlässlich geführt. Däschler kam inzwischen noch mehr zu Ohren: Da wurde ein Bauer angepöbelt, weil seine Wiese nicht gemäht war. Sein Sohn sah den Geländewagen eines Sportlers auf die Wiese fahren.

Solche Zustände sind auch nicht im Sinne der im Verein organisierten Weilheimer und Neidlinger Sportler. Für sie ergriff Tommy Walker das Wort: „Wir waren echt geschockt. Wir müssen die soziale Selbstkontrolle stemmen.“ Er bat darum, den Verein bei Missständen sofort zu informieren, möglichst mit Handyfoto und Autokennzeichen. „Wir können jemandem Flugverbot erteilen. Wir können androhen, dass jemand seine Fluglizenz verliert. Das ist ein wichtiges Gelände. Bevor wir hier nicht mehr fliegen dürfen, werfen wir auch mal einen raus.“

Die im Lauf der Jahre ausgeweitete Gastregelung soll künftig wieder restriktiv gehandhabt werden. Wer nicht Mitglied in einem der drei start- und landeberechtigten Vereine ist, darf als Gast nur starten, wenn zugleich ein Vereinsmitglied anwesend ist und dieses ihm zuvor eine Einweisung gibt. Sein Flug wird ins Flugbuch eingetragen. „Der Neidlinger Startplatz ist nicht der einfachste“, sagte Däschler. Das sieht auch der Deutsche Hängegleiterverband so. Er lobt in seiner Vorstellung des Startplatzes das „schönes Fluggelände am Albtrauf“, das „bei Westwind gute Soaring- und Thermikflugmöglichkeiten“ biete. Aber es verlange einen „anspruchsvollen Schneisenstart“.

Soll die Gemeinde Gäste zur Kasse bitten? Darüber hat der Gemeinderat noch nicht entschieden. Däschler ist dagegen, hält die 660 Euro an jährlicher Pacht für ausreichend. Walker sagte, so ein Obolus sei unüblich. Aber falls die Gemeinde das Geld brauche, könne der Verein seine drei Euro, die er bisher von Gästen verlange, abgeben.

Unabhängig von einer möglichen Gästegebühr stimmte der Gemeinderat der fünfjährigen Verlängerung mehrheitlich zu. Thomas Maier stimmte dagegen, weil ihm die Aktenlage zu unübersichtlich war. Er kritisierte, dass die während zwölf Jahren erfolgten Veränderungen nicht in den ursprünglichen Vertrag eingearbeitet wurden. Dieser müsse auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Was ist, wenn ein Hängegleiter statt auf dem vorgesehenen Landeplatz im Weizenfeld notlandet? Darüber bestand Konsens: Dann muss er den Landwirt dafür entschädigen.