Lokales

Oberstes Ziel: Schutz der Kinder

Viele Ehrenamtliche, die mit Kindern zusammenarbeiten, brauchen nun ein Führungszeugnis

Ob Vorlesepaten, Übungsleiter oder Helfer bei Jugendfreizeiten – immer wieder werden Kinder und Jugendliche von Ehrenamtlichen betreut. Viele der freiwillig Engagierten benötigen nun ein erweitertes Führungszeugnis. Grund dafür ist eine neue Regelung im Kinderschutzgesetz, die mehr Sicherheit bringen soll.

VfL-Trainerin Dorina Bosch mit ihren Turnschützlingen: Künftig brauchen Ehrenamtliche, die intensiven Kontakt mit Kindern haben,
VfL-Trainerin Dorina Bosch mit ihren Turnschützlingen: Künftig brauchen Ehrenamtliche, die intensiven Kontakt mit Kindern haben, ein Führungszeugnis - eine Neuerung, die laut Behörden als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit gesehen werden soll.Archiv-Foto: Denz Calagan

Kirchheim. Was für Hauptamtliche schon lange Pflicht ist, kommt nun auch für viele, die ehrenamtlich oder nebenberuflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben: Sie brauchen ein erweitertes Führungszeugnis. So sieht es das 2012 neu gefasste Bundeskinderschutzgesetz vor. „Das ist natürlich nur ein Baustein bei der Prävention“, räumt Simone Büschel von der Fachberatung Kindertagesbetreuung im Esslinger Landratsamt ein. Er helfe aber dabei, Kinder besser vor Übergriffen zu schützen.

Für Vereine, Kindergärten und Organisationen heißt das: Sie müssen sich von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben, ein Führungszeugnis vorlegen lassen. „Nicht alle brauchen es“, betont Simone Büschel. Das Dokument sei nur bei bestimmten Tätigkeiten erforderlich. Beim Einordnen hilft ein Prüfschema. Entscheidend sind beispielsweise Intensität und Dauer des Kontakts sowie die Existenz von Macht- und Hierarchieverhältnissen. Während die Mensamutter wohl ebenso außen vor bleiben kann wie ein Vater, der beim Stadtfest die Spielstraße betreut, fallen Vorlesepaten in Kindergärten, Übungsleiter in Sportvereinen oder Betreuer bei Jugendfreizeiten und Ferienprogrammen durchaus darunter.

Angesichts dieser Neuerung sind Vereine und Einrichtungen in Kirchheim und dem Kreis Esslingen gespalten. „Der Schutz des Kindeswohls steht über allem“, legt Elke Hierlemann, stellvertretende Geschäftsführerin des Kreisjugendrings Esslingen (KJR), ihre Position dar und fügt hinzu, dass der KJR derzeit an der Umsetzung arbeite. Dennoch sieht sie die Einblicke ins Führungszeugnis kritisch: „Das Thema Datenschutz ist problematisch.“ Daran ändere auch die Schweigepflicht nichts.

Ins gleiche Horn bläst Jörg Wezel, Bezirksjugendreferent im evangelischen Jugendwerk Kirchheim, wo derzeit ebenfalls eine praktikable Lösung gesucht wird: „Wenn wir ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt bekommen, sehen wir auch all die Dinge, die nichts mit der Sache zu tun haben“, gibt er zu bedenken. Besser wäre es aus seiner Sicht, lediglich Auskunft über einschlägige Vergehen zu erhalten.

„Das ist eine ungute Sache“, findet auch Rieke Müller, zweite Vorsitzende und Mutter im Waldkindergarten Kirchheim. „Als Vorstand sind wir ja nicht weit weg von den anderen“, ist sie sich bewusst, dass das Thema Führungszeugnis zu unangenehmen Situationen führen kann.

Rein rechtlich müssen die Vorsitzenden alles ausblenden, was nicht unter dem Begriff „einschlägige Einträge“ läuft. Sollte also einer der Ehrenamtlichen wegen Schwarzfahrens oder Drogenmissbrauchs vorbestraft sein, darf das eigentlich keine Rolle spielen. Soweit die Theorie. Praktisch stellt das ein Problem dar, wie Simone Büschel nur zu gut weiß: „Wir sind eben Menschen“, ist ihr bewusst, dass man sein Gegenüber mit dem neuen Wissen möglicherweise nicht mehr im gleichen Licht sehen könne wie vorher. „Wer damit Schwierigkeiten hat, darf sich aber gerne an uns wenden“, fordert sie auf. Eine Lösung für das Problem, dass es das Führungszeugnis nur komplett und nicht in Auszügen gibt, sei zwar noch nicht parat: „Auf Landesebene wird derzeit aber überlegt, wie man das verbessern kann.“

Belastend ist aus Sicht der Vereine aber auch die Bürokratie. „Wir haben an die 200 Übungsleiter“, gibt Doris Imrich, Vorsitzende des VfL Kirchheim, zu bedenken. Aus ihrer Sicht sei der Aufwand, von allen ein Führungszeugnis zu verlangen und einzusehen, immens: „Wir verstricken uns immer mehr in Verwaltungs- und Überwachungstätigkeiten“, klagt sie, „dabei sind wir eigentlich da, um Sport zu treiben.“

Diese Position kann Simone Büschel ein Stück weit verstehen. „Wir wissen wohl, dass das ein großes Unterfangen ist– aber das ist es uns wert“, betont sie. Der Aufwand sollte im Interesse der Kinder und Jugendlichen dennoch unbedingt betrieben werden. Einen vorgegebenen Zeitrahmen gebe es nicht. „Wichtig ist es uns, das Ganze mit dem Betroffenen gemeinsam zu gestalten“, so Büschel.

Von der Sache her steht Hermann Schnizler, Vorsitzender des Kirchheimer Stadtverbands für Leibesübungen voll hinter den neuen Vorgaben – nicht zuletzt, weil es in seiner Zeit als Vorstand im TSV Jesingen einen Fall von sexueller Belästigung gab und er um die Bedeutung des Themas weiß. Trotzdem fürchtet er auch negative Auswirkungen: „Die Ehrenamtlichen sind sowieso schon mit Papierkram überlastet“, sagt er. Müsse ein Übungsleiter dann auch noch ein Führungszeugnis vorlegen, springe er möglicherweise ganz ab.

Ähnlich sieht es Elke Hierlemann vom KJR. Es sei wichtig, das Thema Führungszeugnis ganz behutsam anzugehen: „Es stellt natürlich eine weitere Hürde für Ehrenamtliche dar und könnte sogar als Unterstellung ankommen“, gibt sie zu bedenken.

Doris Imrich vom VfL warnt auch vor Hysterie und Überreaktionen aus Sorge vor Missbrauch: „Im Turnbereich etwa ist es erforderlich, dass die Übungsleiter bei Hilfestellungen die Kinder berühren – und nach einem schlechten Wettkampf sollte es auch drin sein, ein Kind zu trösten und in den Arm zu nehmen.“

Auf keinen Fall dürfe eine Kultur des Misstrauens entstehen, betont auch Simone Büschel vom Landratsamt in Esslingen. „Statt dessen sollte das Führungszeugnis als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit gesehen werden“, betont sie und fordert die Vereine auf, die Neuerung auch dementsprechend zu verkaufen.

INFO

Die Fachberatung Kindertagesbetreuung im Landratsamt in Esslingen lädt nach und nach Vereine und Einrichtungen zu Informationsveranstaltungen ein. Fragen stellen können Vereinsvorstände und Leiter von betroffenen Einrichtungen auch jederzeit telefonisch bei Simone Büschel unter 07 11/­39 02 29 22 oder Mirjam Wildt unter 07 11/39 02 28 31 sowie unter den E-Mail-Adressen bueschel.simone@lra-es.de und wildt.mirjam@lra-es.de.