Lokales

Warnung vor Waldbrandgefahr

Forstamt appelliert an Besucher: Rauch- und Grillverbote einhalten

Die Waldbrandgefahr ist wegen der aktuellen Hitzewelle akut angestiegen. Im Wald gilt absolutes Rauchverbot. Darauf weist das Forstamt des Landratsamtes Esslingen hin. Mit Sorge schaut das Forstamt den Ferienwochen entgegen, wenn dann auf den öffentlichen Grillplätzen im Wald wieder Hochbetrieb herrscht.

Mitgebrachte Grills in Waldnähe aufzustellen, ist verboten. Würstchen und Fleisch sollten nur an gekennzeichneten Grillstellen g
Mitgebrachte Grills in Waldnähe aufzustellen, ist verboten. Würstchen und Fleisch sollten nur an gekennzeichneten Grillstellen gebrutzelt werden, auch Zigaretten sind im Wald über die warme Jahreszeit tabu.Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim. Nachdem im vergangenen Jahr die Feuerwehr im Landkreis zu fünf Waldbränden – davon zu zwei flächenhaften – ausrücken musste, steht die Waldbrandgefahr den Forstleuten jetzt ganz real vor Augen: Die hohen Temperaturen lassen den Oberboden im Wald stark austrocknen. Das teilweise noch unverrottete Laub liegt dürr am Boden. Jeder leichtfertig weggeworfene, noch glimmende Zigarettenstummel reicht dann aus, um ein Feuer zu entfachen. Darum ist höchste Vorsicht geboten.

Die Forstbehörde appelliert eindringlich an alle Waldbesucher, ausschließlich an den offiziell eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen Feuer zu machen. Dieses Feuer darf auf keinen Fall unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wer seine Feuerstelle verlässt, muss das Feuer unbedingt vollständig löschen. Häufig bringen Waldbesucher auch ihre eigenen Grillgeräte mit. Das ist nicht erlaubt und birgt ebenfalls erhebliche Waldbrandgefahren.

In der Zeit von 1. März bis 31. Oktober darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden. Wer in dieser Zeit mit einer brennenden Zigarette angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Bestimmung hat ihren guten Grund: Glimmende Zigarettenkippen sind eine typische Ursache von Waldbränden, die bei den aktuellen Witterungsverhältnissen – Trockenheit, hohe Temperaturen und leichtem Wind -–rasch verheerende Ausmaße annehmen könnten. Das ist die Kehrseite des Sommerwetters.

Auch am Waldrand ist besondere Vorsicht geboten: Im Abstand von weniger als 100 Metern zum Trauf darf weder Feuer gemacht, noch dürfen brennende oder glimmende Gegenstände weggeworfen werden. Ausnahmen gibt es für Grundstücksbesitzer am Waldrand. Sie müssen lediglich einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten.