Lokales

Wie ist der neue Zebrastreifen zu nutzen?

Wie der neue Überweg zwischen Markt- und Dettinger Straße funktioniert und wie er genutzt werden sollte, das erklärt Christoph Lazecky vom Kirchheimer Ordnungsamt auf Nachfrage des Teckboten. Grundsätzlich gilt – wie bei jedem Zebrastreifen –, dass Fußgänger Vorrang haben.

Andreas Volz

Kirchheim. Die endgültige Ausbaustufe sei eigentlich ein „shared space“, also ein Straßenraum, den alle Verkehrsteilnehmer gemeinsam nutzen, den sie sich gleichberechtigt teilen. Vorläufig ist das Provisorium aber nichts anderes als ein „reiner Fußgängerüberweg“, sagt Christoph Lazecky. Einziger Unterschied zum „normalen“ Zebrastreifen: Der zwischen Altem Haus und Wachthaus ist – je nach Perspektive – wesentlich länger beziehungsweise breiter.

Für Fußgänger ändert sich dadurch nichts. Sie haben weiterhin Vorrang. Autofahrer müssen stoppen, um ihnen das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Für die Autofahrer gibt es aber durchaus einen Unterschied. Sie müssen nicht unbedingt an der Auffahrt zum Zebrastreifen warten, bis weder von links noch von rechts ein Fußgänger zu erkennen ist, der den Überweg benutzen wollen könnte. Vielmehr können sich die Autofahrer mit langsamer Geschwindigkeit auf dem Überweg „vorwärtstasten“ – selbst wenn am anderen Ende Fußgänger auf der Straße sind. Außerdem können sich Fußgänger und Autofahrer jederzeit durch Blickkontakt und Handzeichen verständigen. Der Fußgänger kann ja durchaus auf sein Vorrecht verzichten und den Autofahrer vorbeiwinken.

Problematisch ist diese Regelung für die Fahrschulen, wie Christoph Lazecky anhand von Rückmeldungen bereits festgestellt hat. Es ist eben sehr schwierig, genau zu definieren, wie schnell man noch „langsam“ fahren kann und ab wann man einen Fußgänger – womöglich ein Kind – potentiell gefährdet. Vor allem Fahrprüfungen können dann abrupt enden, wenn der Prüfer im speziellen Einzelfall eine Gefährdung der Fußgänger postuliert.

Problematisch seien allerdings auch die Radfahrer, sagt Christoph Lazecky. Diese sind nämlich nur dann den Fußgängern gleichgestellt und als vorrangig einzustufen, wenn sie ihr Fahrrad schieben. Wie an jedem anderen Zebrastreifen auch, haben fahrende Radler eben keine Vorfahrt, auch wenn sie sich dessen häufig nicht bewusst zu sein scheinen. Außerdem gibt es natürlich Tageszeiten, zu denen Radfahrer ohnehin ihr Fahrrad schieben müssten, wenn sie aus der Fußgängerzone in der Marktstraße kommen oder aber ihren Weg dort fortsetzen möchten. Von 8 bis 19 Uhr ist Radfahren in der Marktstraße grundsätzlich tabu.

Wie lange es dauert, bis aus dem Überweg der angedachte „shared space“ werden kann, lässt sich noch nicht sagen. In Absprache mit dem Ordnungsamt arbeitet das Stadtplanungsamt daran, das Gebiet zwischen Krone und Rossmarkt zu einer Art verkehrsberuhigtem Bereich zu machen. Aber nach Aussage von Christoph Lazecky sind aus ordnungsrechtlicher Sicht derzeit noch viel zu viele Autos unterwegs, um an dieser Stelle einmal die volle Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer einführen zu können.