Dettingen. „Das Baurechtsamt Kirchheim hat entschieden, dass es sich bei der Tanzschule um einen Gewerbebetrieb handelt“, informierte Bürgermeister Rainer Haußmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Nachfrage von Inge Schaufler (Freie Wählergemeinschaft). „Der Betrieb ist im Gewerbegebiet zulässig. Deshalb wird der Gemeinderat nicht mehr darüber beraten.“
Im März hatten die Räte dem Baugesuch des Unternehmers eine Absage erteilt. Denn sie waren der Meinung, dass es sich wegen des geplanten Rahmenprogramms samstag- und sonntagnachts um eine sogenannte Vergnügungsstätte handelt. Weil einige Dettinger Bürger Lärm und Schmutz befürchteten, war der Bebauungsplan dahingehend geändert worden, dass Vergnügungsstätten an dieser Nahtstelle zu Wohngebieten ausgeschlossen sein sollen.
Das Kirchheimer Baurechtsamt ging in seiner Stellungnahme nun aber keineswegs von einer Vergnügungsstätte aus – stellte aber dennoch die Auflage, dass die Tanzschule höchstens zehn Sonderveranstaltungen im Jahr organisieren dürfe. Diese können auch am Abend und nachts über die Bühne gehen.
„Die Eröffnung der Tanzschule war rechtmäßig“, sagte der Rathauschef abschließend. „Aber es liegt auf der Hand, dass es nicht jedem Nachbarn passt. Doch der Fall ist gelöst – soll jeder drüber denken wie er möchte.“