44 Jahre alter Familienvater nach „Prügelorgie“ zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt
Der Freund war das Bauernopfer

Das Kirchheimer Amtsgericht hat einen 44 Jahre alten Mann aus Nürtingen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Familienvater hatte den Freund seiner Tochter in seiner Kirchheimer Wohnung mit einem Baseballschläger schwer verletzt.

Kirchheim. Ein Vater, der aus Angst um seine Tochter rot sieht, eine Tochter, die macht, was sie will und ein Freund, der ohne eigenes Verschulden zwischen die Fronten gerät – das war der Stoff, aus dem die Hauptverhandlung gegen den 44 Jahre alten Mann aus Nürtingen vor dem Kirchheimer Amtsgericht gemacht war. Die Staatsanwaltschaft warf dem Familienvater vor, auf der Suche nach seiner weggelaufenen Tochter am 20. November des vergangenen Jahres um 5.30 Uhr maskiert in die Kirchheimer Wohnung des 19-jährigen Freundes der Tochter eingedrungen zu sein. Dort habe er ihn mit einer Schreckschusswaffe bedroht und mit einem Baseballschläger so verprügelt, dass er zahlreiche Prellungen und Hämatome davontrug. Die Anklage: Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und versuchte Nötigung.

Wie es zu dieser „Prügelorgie“ kommen konnte, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer formulierte, wurde durch die Fragen von Richterin Franziska Hermle deutlicher. Der Angeklagte, der 1999 mit seiner Familie aus dem Kosovo geflohen war, hatte im Bürgerkrieg einen seiner Söhne verloren. Dieses Trauma, von dem auch seine Frau und sein zweiter Sohn betroffen waren, scheint seitdem sein Leben geprägt zu haben – so sehr, dass er sich hoch verschuldete, um die Suche nach dem Leichnam des getöteten Sohnes zu finanzieren. Mittlerweile musste der Mann, der seit 2007 bei einem Bauunternehmen angestellt ist, Privatinsolvenz beantragen.

Das Gericht sah es am Ende als erwiesen an, dass der drohende Verlust eines zweiten Kindes, nämlich der 17 Jahre alten Tochter, in dem Vater eine Art Kurzschlussreaktion ausgelöst hat. Die Tochter galt in den Worten des Verteidigers als „unerziehbar“, riss ständig von zu Hause aus und nahm Drogen. „Wer schon einmal ein Kind verloren hat, der gerät in eine Ausnahmesituation, wenn noch einmal eines verloren geht“, hielt ihm sogar der Staatsanwalt zugute.

Während sich also in der Tat des Angeklagten die verzweifelte, vielleicht sogar pathologische Angst um seine Tochter Bahn brach, scheint der Geschädigte, der in der Hauptverhandlung als Nebenkläger auftrat, lediglich zur falschen Zeit am faschen Ort gewesen zu sein. „Sie waren das Bauernopfer“, sagte Franziska Hermle.

Strittig war bis zuletzt, ob der Angeklagte den Freund der Tochter mit einer Schreckschusspistole bedroht hatte oder nicht. Während der Angeklagte darauf bestand, zwar eine solche Waffe zu besitzen, sie aber bei dem Überfall nicht bei sich getragen zu haben, blieb der Geschädigte bei seiner Darstellung. Untermauert wurde seine Aussage von der eines Polizeibeamten, der den Freund der Tochter nach der Tat verhört hatte. Der Geschädigte habe die Pistole, die später in der Wohnung des Familienvaters gefunden wurde, mehrfach einwandfrei beschreiben können, so der Beamte.

Für kurzzeitige Verwirrung sorgten außerdem zwei Freunde des Geschädigten, die vor Gericht als Zeugen auftraten. Bei Gesprächen mit der Polizei unmittelbar nach der Tat hatten sie behauptet, den Unfall beobachtet zu haben. Vor Gericht kam dann die Wahrheit ans Licht: Der eine, der sich die Wohnung mit dem Geschädigten teilte, hatte die Tat schlicht verschlafen, während der andere noch bei der Arbeit war. Beide kamen mit einer Rüge davon.

Nach etwa zweieinhalbstündiger Verhandlung verurteilte Richterin Hermle den 44-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der Verurteilte 50 Arbeitsstunden ableisten und dem Geschädigten 1 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Dass der Mann seine Tochter nur suchen woll­te, nahm ihm Franziska Hermle nicht ab. Wenn man nur suchen wolle, nehme man keinen Baseballschläger mit. „Sie haben Schlimmes erlebt und sind traumatisiert. Aber das, was Sie gemacht haben, ist indiskutabel“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Verurteilte habe gro­ßes Glück gehabt, dass bei seinem Überfall nichts Schlimmeres passiert sei. „Dann hätten wir uns hier über etwas anderes unterhalten.“

Genau wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung geht die Richterin davon aus, dass der Familienvater nicht wieder gewalttätig wird. Da er als Alleinverdiener die Verantwortung für seine Familie trägt, werde ihn die Angst davor, was aus seiner Familie wird, wenn er ins Gefängnis kommt, von weiteren Taten abhalten.

Unabhängig von den Gerichtsauflagen gab Franziska Hermle dem Verurteilten einen Rat mit auf den Weg: „Suchen Sie sich Hilfe, um die Probleme aufzuarbeiten, die sie mitgebracht haben.“