Die rechtliche Möglichkeit für die Retro-Kennzeichen hat zum 1. November eine entsprechend geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung geschaffen. Das betrifft in Baden-Württemberg die 28 Kennzeichen von Altkreisen, die nach der Gebietsreform 1973 in größeren Zulassungsbezirken aufgingen, darunter der Altkreis Nürtingen. Gemeinden, die bereits früher kein eigenes Unterscheidungszeichen hatten, wie etwa Kirchheim, können kein komplett neues Kennzeichen erhalten. Zuständig für die Festlegung der Altkennzeichen ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Antragsberechtigt sind die Länder. „Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) des Landes Baden-Württemberg hat über die Regierungspräsidien eine Umfrage bei den Landkreisen gestartet, ob Interesse an einer erneuten Nutzung ausgelaufener Kennzeichen besteht. Die Regierungspräsidien sollen die Antworten bis 16. November dem Ministerium zuleiten. Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, ob Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag beim Bund stellt. Ein genauer Zeitplan für eine mögliche Wiedereinführung steht daher noch nicht fest.“ Soweit der MVI-Text auf der Homepage des Ministeriums. Die Landkreise interpretieren das Ganze allerdings nuancenhaft anders: Nachdem das Verkehrsministerium des Landes dem Landkreistag mitgeteilt hat, dass es die Entscheidung über die Wiedereinführung der Retro-Kennzeichen den Landkreisen überlässt, gehen diese davon aus, dass sie auch dazu berechtigt sind, was einige Kommunen, wie beispielsweise Donaueschingen, bezweifeln. Sie gehen von Folgendem Weg aus: Die Landratsämter teilen die Beschlüsse ihrer Kreistage über das Regierungspräsidium dem MVI mit, welche bislang auslaufenden Unterscheidungskennzeichen beim Bundesverkehrsministerium beantragt werden sollen, und das MVI leitet die Anträge nach Berlin weiter. Könnte man nun den Eindruck erhalten, die Kreistagsbeschlüsse seien in jedem Fall bindend und würden vom MVI lediglich weitergeleitet, so täuscht dies. „Wir entscheiden im Einzelfall, welche Anträge wir nach Berlin weiterleiten“, erklärt der Leiter der MVI-Pressestelle Edgar Neumann. Warum soll sich dann der Kreistag mit dem Thema auseinandersetzen, wenn ohnehin das Ministerium über die Weiterleitung der Anträge entscheidet? Dazu Edgar Neumann: „Wir wollten hören, was die jeweilige Raumschaft über beantragte Altkennzeichen denkt?“ Sollte das Bundesverkehrsministerium das Retro-Kennzeichen des Altkreises Nürtingen zulassen, so können Fahrzeughalter im gesamten Kreisgebiet zwischen „ES“ und „NT“ wählen.
Der verschlungene Weg zum Altkennzeichen
